Welchen Versicherungsschutz benötigen Sie?
Die Versicherungswirtschaft differenziert im Grunde genommen nach zwei Kriterien:
- Alter bis 25
- Schul- oder Berufsausbildung beendet
Folglich benötigen Sie keinen separaten eigenständigen Versicherungsschutz, wenn die Kriterien der linken Spalte der beiliegenden Tabelle erfüllt sind.
In der privaten Voll- und Krankenzusatzversicherung ist jede einzelne versicherte Person separat tarifiert, folglich können Sie problemlos, auch nach Beendigung der Schul- und Berufsausbildung und wenn Sie nicht mehr im Elternhaus leben, gleichwohl im Versicherungsvertrag Ihrer Eltern mitversichert bleiben. Natürlich können Sie sich auch selbst versichern, folglich sind beide Varianten mit "Ja" beantwortet.
In der Hausratversicherung gibt es unterschiedliche Meinungen, damit nichts schiefgeht, folgende praktische Regel: Wenn Sie im Versicherungsvertrag Ihrer Eltern mitversichert bleiben möchten, auch wenn Sie eine separate Wohnung haben, lassen Sie sich bitte vom Versicherer bestätigen, dass Ihre Wohnung oder Ihr Studentenzimmer mitversichert ist. Sie wissen, dass die Hausratversicherer nach dem Prinzip der Ortsgebundenheit arbeiten, sie möchten also wissen, welche Versicherungsorte versichert sind. Die meisten Versicherer akzeptieren die Mitversicherung. Natürlich können sie problemlos einen eigenen Vertrag einrichten.
