7. Haftpflichtversicherung für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in der Schweiz
Schweiz
Die Problematik in der Schweiz ist der für Deutschland geschilderten Situation ähnlich. Jedoch gibt es kein Versicherungsobligatorium.
Die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind in zwei Dachverbänden zusammengefasst, im STV - Schweizerischer Treuhand Verband - und der schweizerischen Treuhandkammer. Die Verbände oder gewisse Sektionen dieser Verbände bieten ihren Mitgliedern Versicherungslösungen an. Versicherungen können ohne weiteres auch auf Einzelfirmenbasis abgeschlossen werden. Nicht alle Versicherer in der Schweiz bieten dieses Versicherungsprodukt an.
Österreich
Die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme für Steuerberater beträgt € 250.000,- pro Versicherungsfall (maximal € 1 Mio. pro Versicherungsjahr). Verwendet ein Steuerberater allgemeine Auftragsbedingungen mit einer Haftungsbegrenzung auf € 1 Mio., muss die Deckungssumme € 1 Mio. pro Versicherungsfall und maximal € 2 Mio. pro Versicherungsjahr betragen.
In Österreich verlangt das Wirtschafttreuhandgesetz im §§ 11, dass alle Wirtschaftsprüfer über eine Mindestversicherungssumme von € 72.673,- verfügen müssen. Wenn ein Wirtschaftsprüfer die Prospektprüfung vornimmt, muss seine Mindestversicherungssumme gemäß § 8 Abs. 2 des Kapitalmarktgesetzes € 3,65 Mio. pro Jahr betragen.
