3. Basisrente
Was ist versichert?
Die Basisrente ist das einzige Altersvorsorgeinstrument mit dem Selbständige, Freiberufler und Angestellte mit höheren Einkommen steuerbegünstigt eine zusätzliche private Altersversorgung aufbauen können.
Gegenstand der Basisrente ist eine private, nach besonderen steuerlichen Vorgaben geförderte Rentenversicherung auf das Leben der versicherten Person. Die Leistung besteht darin, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen - Renten - zu sichern und lebenslang zu erbringen.
Die Rentenhöhe ist eine vertraglich garantierte Summe, die sich aus den Kriterien Beitrag und Aufschubzeit, Alter und Geschlecht der versicherten Person und dem Alter zum Beginn der Rentenzahlung berechnet. Neben der Altersrente können Witwen-/Waisenversorgung und Leistungen bei Berufsunfähigkeit mit abgesichert werden. Überschüsse/Gewinnanteile steigern die Rentenansprüche in der Aufschubzeit und nach Beginn der Rentenzahlungen.
Folgende Bausteine sind versicherbar:
- Altersversorgung
- Alters-/Witwen-/Witwer-/Waisenrenten
- Berufsunfähigkeit
Versichert sind Gefahren im biologischen Risiko eines Menschen durch Tod, Berufsunfähigkeit und finanzielle Sicherung bei Langlebigkeit.
Bildung der Versicherungssumme
Der Rentenbetrag ist die im Versicherungsschein dokumentierte garantierte Summe, die ab dem jeweiligen Rentenbeginn lebenslang und/oder mit Übergang auf eine andere Person monatlich regelmäßig, garantiert und lebenslang gezahlt wird. Je nach Verwendung der Gewinnanteile können gleichbleibende Rentenzahlungen gewählt werden, die künftig unverändert bleiben oder steigende oder fallende Renten zur Vertragsgrundlage gestaltet werden.
Die wesentlichen Elemente der Rentenhöhe basieren auf:
- Tarifen/Rechnungsgrundlagen des Anbieters/Versicherers
- Garantiertem Rechnungszins
- Kapitalerträgen des Risikoträgers
- Alter und Geschlecht der versicherten Person bei Vertragsbeginn/Rentenbeginn
- Beitrag je nach Zahlungsweise
- Biologischen Risiken der versicherten Person
- Eintrittsalter der versicherten Person
- Einschluss von weiteren Risiken wie Zusatzversicherungen, zweite versicherte Person
Besonderheiten
Die Basisrente dient ausnahmslos der privaten Altersversorgung. Die steuerliche Förderung steigt jährlich um 2 % an. Für 2007 können 64 % der Prämien steuermindernd geltend gemacht werden, ab 2025 ist der Beitrag zu 100 % steuerlich verwertbar.
Bei Ledigen gilt der Höchstbetrag von € 20.000,- p.a., Verheiratete können bis zu € 40.000,- p.a. nutzen. In diesem Rahmen sind die Aufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den berufstätigen Versorgungswerken enthalten.
Die steuerliche Förderung der Beiträge führt eine Versteuerung der Rentenzahlungen nach sich. In 2007 beginnende Renten enthalten einen steuerpflichtigen Anteil von 54 %. Dieser Wert steigt in einzelnen Schritten bis 2040 auf 100 % an. Ab diesem Zeitpunkt sind Basisrenten in voller Höhe steuerpflichtig.
Der Gesetzgeber hat die Förderung an besondere Vertragsinhalte gebunden:
- Leistungen dürfen frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und nur als monatliche Rente ausgezahlt werden.
- Im Todesfall sind nur Rentenzahlungen an Ehepartner und/oder Kinder möglich.
Weitere Merkmale:
- nicht vererbbar
- nicht übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht kapitalisierbar
