14. Verhaltensregeln im Schadenfall

Nehmen Sie sich bitte die Zeit und prüfen Sie mit Ihrem Versicherungsmakler oder Agenten die Ursachenzusammenhänge, die zu dem Schaden geführt haben. Diese Arbeit ist gut investiert, weil die Ursachen ausgemerzt werden können.

Die versicherungstechnische Komponente ist reine Abwicklung. Nach Eintritt des Schadens müssen Sie diesen dem Versicherer unverzüglich melden, sobald Sie davon Kenntnis erhalten haben. Diese Vorschrift ist in einigen Versicherungssparten etwas abgemildert, indem Fristen vorgegeben werden.

Bei Diebstahl und Einbruchdiebstahlschäden ist die unverzügliche Meldung bei der Polizei notwendig.

Sie sind vertraglich dazu verpflichtet den Schaden so gering wie möglich zu halten - Schadenminderungspflicht. Sie müssen den Versicherer mit allen Informationen versorgen, um ihm die Feststellung des Schadens zu ermöglichen, beginnend von der detaillierten Beschreibung des Malheurs bis hin zur Vorlage aller Kostenbelege.

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