3. Kapitallebensversicherung

Was ist versichert?

Die Kapitallebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, die das Todesfall- und/oder Erlebensfallrisiko versichert. Die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, basierend auf der Prämie und der Vertragsdauer sowie dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.

Die Versicherungssumme wird fällig

  • beim vorzeitigen Ableben, selbst unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn oder
  • nach Ablauf der Vertragsdauer als Erlebensfallleistung.

Für beide Leistungsfälle gilt, alle bis zur Fälligkeit zugeteilten Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen bei Auszahlung die garantierte Versicherungssumme.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Folgende Risiken sind versicherbar:

  • Tod, Erleben
  • Berufsunfähigkeit
  • Unfallfolgen
  • Schwere Erkrankungen

Grundsätzlich gilt: Alle direkten, mit dem menschlichen Leben zusammenhängenden Gefahren lösen die Versicherungsleistung aus.

Bildung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsschein dokumentierte und garantierte Kapitalbetrag, der im Todes- oder Erlebensfall ausgezahlt wird.

Die wesentlichen Kriterien der Versicherungsssumme basieren auf den Elementen:

  • Tarifen/Rechnungsgrundlagen des Anbieters/Versicherers
  • Garantiertem Rechnungszins
  • Alter und Geschlecht der versicherten Person
  • Prämien je nach Zahlungsweise
  • Medizinisches Votum der versicherten Person
  • Maximales Eintrittsalter
  • Einschluss von Zusatzversicherungen
  • Kapitalerträge des Risikoträgers

Besonderheiten

Die Lebensversicherung kann einerseits zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanz- und Vermögensaufbau als reine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Andererseits ist die Kapitallebensversicherung ein vielfach genutztes Anlage- und Vorsorgeinstrument zur Altersversorgung, dies gilt gleichermaßen für die private und die betriebliche Vorsorge.

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