3. Kapitallebensversicherung
Was ist versichert?
Die Kapitallebensversicherung ist eine individuelle Personenversicherung, die das Todesfall- und/oder Erlebensfallrisiko versichert. Die Versicherungsleistung ist ein vertraglich bestimmter Betrag, basierend auf der Prämie und der Vertragsdauer sowie dem Alter und dem Geschlecht der versicherten Person.
Die Versicherungssumme wird fällig
- beim vorzeitigen Ableben, selbst unmittelbar nach dem Versicherungsbeginn oder
- nach Ablauf der Vertragsdauer als Erlebensfallleistung.
Für beide Leistungsfälle gilt, alle bis zur Fälligkeit zugeteilten Überschüsse/Gewinnanteile erhöhen bei Auszahlung die garantierte Versicherungssumme.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Folgende Risiken sind versicherbar:
- Tod, Erleben
- Berufsunfähigkeit
- Unfallfolgen
- Schwere Erkrankungen
Grundsätzlich gilt: Alle direkten, mit dem menschlichen Leben zusammenhängenden Gefahren lösen die Versicherungsleistung aus.
Bildung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme ist der im Versicherungsschein dokumentierte und garantierte Kapitalbetrag, der im Todes- oder Erlebensfall ausgezahlt wird.
Die wesentlichen Kriterien der Versicherungsssumme basieren auf den Elementen:
- Tarifen/Rechnungsgrundlagen des Anbieters/Versicherers
- Garantiertem Rechnungszins
- Alter und Geschlecht der versicherten Person
- Prämien je nach Zahlungsweise
- Medizinisches Votum der versicherten Person
- Maximales Eintrittsalter
- Einschluss von Zusatzversicherungen
- Kapitalerträge des Risikoträgers
Besonderheiten
Die Lebensversicherung kann einerseits zur Absicherung finanzieller Risiken beim Finanz- und Vermögensaufbau als reine Risikolebensversicherung eingesetzt werden. Andererseits ist die Kapitallebensversicherung ein vielfach genutztes Anlage- und Vorsorgeinstrument zur Altersversorgung, dies gilt gleichermaßen für die private und die betriebliche Vorsorge.
