4. Fondsgebundene Lebensversicherung
Was ist versichert?
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind eine besondere Form der kapitalbildenden Lebensversicherung und unterscheiden sich im wesentlichen durch die Kapitalanlage. Die Versicherungsleistung besteht in einem Garantiekapital, meist in Form einer Beitragsgarantie. Diese Absicherung gilt der Höhe nach auch für die Todesfallleistung.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?
Folgende Risiken sind versicherbar:
- Tod/Erleben
- Berufsunfähigkeit
- Unfallfolgen
- Schwere Erkrankungen
Grundsätzlich gilt: Alle direkten, mit dem menschlichen Leben zusammenhängenden Gefahren lösen die Versicherungsleistung aus.
Bildung der Versicherungssumme
Die garantierte Vertragsleistung bewertet sich prozentual nach der erreichbaren Beitragssumme und variiert in der Breite von 60 % - 100 %. Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus einer Risikolebensversicherung und einem Sparvertrag in Investmentfonds. Ein Teil der Beiträge wird reserviert, um Garantieleistungen zu finanzieren, der Sparanteil fließt der Kapitalanlage in Investmentfonds zu. Die Leistung am Vertragsende entspricht dem Garantiekapital. Wenn das Fondsguthaben einen höheren Wert als die Versicherungssumme aufweist, wird das Fondguthaben ausgezahlt oder die Fondsanteile auf den Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten übertragen.
Besonderheiten
Die Garantieverzinsung der herkömmlichen Lebens-/Rentenversicherung entfällt bei den meisten Angeboten zu Gunsten der Rendite. Das Ergebnis der Anlage kann nicht definiert werden, erst bei Ablauf der Vertragsdauer steht das Resultat konkret fest. Das Kapitalanlagerisiko aus Gewinnchancen und Verlusten trägt allein der Versicherungsnehmer, nicht der Versicherer.
Während bei der Kapitallebensversicherung der Versicherer die Sparanteile anlegt - d.h. er entscheidet über die Art der Kapitalanlage - entscheidet er bei der Fondslebensversicherung nur in welchen Fonds eines Dritten oder in mehrere Fonds investiert wird.
