5.6 Was ist bei einem Kfz-Unfall im Ausland zu beachten?

  • Sichern Sie die Unfallstelle
  • Versorgen Sie Verletzte
  • Benachrichtigen Sie einen Arzt sowie die Polizei, wenn es Verletzte gibt
  • Größere Sachschäden sind der Polizei unverzüglich anzuzeigen, z.B. Brand- oder Entwendungsschäden über € 1.000,-
  • Machen Sie, wenn möglich, Fotos von Unfallort und -fahrzeugen
  • Die Position der Fahrzeuge muss erhalten bleiben, wenn dies für die Feststellung des Unfallhergangs relevant ist
  • Bei geringfügigen Schäden sollten Sie das Fahrzeug aus einer Gefahrenzone räumen
  • Verwenden Sie bei Unfällen mit ausländischen Beteiligten den europäischen Unfallbericht, da hier Sprachbarrieren ausgeräumt werden
  • Lassen Sie sich die Ausweispapiere der Unfallgegner zeigen
  • Notieren Sie wichtige Daten wie Kennzeichen und Anschrift der Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer, Ort und Zeit des Unfalls, Namen und Anschriften von Unfallzeugen
  • Geben Sie keine Schuldanerkenntnisse ab, sondern überlassen Sie Ihrer Versicherung die Beurteilung der rechtlichen Situation
  • Totalschaden der Zollbehörde melden, um Zölle zu vermeiden

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