5.1 In welchen Ländern gilt Ihre Kfz-Versicherung?

Der geographische Geltungsbereich einer Kfz-Versicherung ist der europäische Raum. Prämienermäßigungen gibt es meist für eine Einschränkung auf Deutschland, die Schweiz und Österreich. Diese Regelungen gelten jedoch derzeit nur für Fahrzeuge welche in Deutschland angemeldet sind. In der Schweiz und in Österreich ist der Geltungsbereich immer gleichbedeutend mit dem auf der grünen Versicherungskarte genannten europäischen Raum. Der europäische Raum umfasst die EU-Mitgliedsstaaten und Anrainer-Staaten, wie z.B. die Schweiz, Skandinavien und die Türkei. Geographische Erweiterungen müssen zusätzlich vereinbart werden - gegebenenfalls gegen Mehrprämie.

Die Internationale Versicherungskarte (IVK), auch "Grüne Karte" genannt, ist der Nachweis für eine Haftpflichtversicherung im Ausland. Mit ihr bescheinigt der Versicherer das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit den gesetzlichen Mindestsummen, die in dem jeweiligen Land vorgeschrieben sind, höchstens aber mit den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Die Mindestdeckungssummen sind in den Ländern der EU durchaus verschieden. In Deutschland belaufen sich die gesetzlichen Mindestdeckungssummen derzeit auf € 2,5 Mio. pro Schadenfall für Personenschäden, € 500.000,- für Sachschäden und € 50.000,- für Vermögensschäden. In Griechenland sind es dagegen € 100.000,- bei Sachschäden aber in Österreich z.B. € 1.090.092,- und Marokko fordert sogar unbegrenzte Deckungssummen. Eine Übersicht ausgewählter Länder ist nachfolgend aufgeführt.

Je nach Versicherungstarif sind auch höhere Deckungssummen wählbar - jedoch auch zu höheren Prämien.

In vielen Ländern existiert kein ausreichender Versicherungsschutz bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Wenn Sie sich beispielsweise im Urlaubsland einen Leihwagen nehmen, so ist nicht sichergestellt, dass dieser auch ausreichend versichert ist. Mietwagen sind in den Urlaubsländern in aller Regel nur zu den in diesen Ländern geltenden gesetzlichen Mindestdeckungssummen haftpflichtversichert und diese sind vielfach für einen möglichen Schaden viel zu niedrig angesetzt. Die Lösung finden Sie unter "Mallorca-Police".

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