Arbeitslosenversicherung
Deutschland
Was ist versichert? Die Primärleistung der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld. Es ist eine befristete Geldersatzleistung im Falle von Arbeitslosigkeit. Sie gehört zum deutschen sozialen Sicherungssystem und dem zufolge handelt es sich um eine Pflichtversicherung.
Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar? Inhalt der Arbeitslosenversicherung ist in der Regel die Gefahr der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit. Für die Leistungsgewährung müssen konkrete Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein. Das Leistungsspektrum umfasst ein je nach dem Alter des Anspruchstellers zeitlich befristetes Arbeitslosengeld sowie Förderprogramme, Beihilfen o. ä.
Bildung der Versicherungssumme, Höhe des Arbeitslosengeldes Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes ist das Brutto-Arbeitsentgelt, das der Versicherte im letzten Jahr vor der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld durchschnittlich täglich erzielt hat. Das Arbeitslosengeld beträgt bei Arbeitslosen mit mindestens einem Kind 67 %, bei den übrigen Anspruchstellern 60 % des Leistungsentgelts, begrenzt nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Besonderheiten: Kürzungen, Minderungen des Arbeitslosengeldes ergeben sich bei Pflichtverletzungen des Arbeitslosen oder Sperrzeiten bei selbstverschuldeter oder eigenmächtig herbeigeführter Arbeitslosigkeit.
Schweiz
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) gehört im sozialen Sicherungssystem der Schweiz zu den Sozialversicherungen. Verantwortlich für die Arbeitslosenversicherung sind das Staatssekretariat für Wirtschaft und die entsprechenden kantonalen Behörden. Die kantonalen Behörden treten unter verschiedenen Namen wie "Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit", "Amt für Wirtschaft und Arbeit" oder "Kantonales Arbeitsamt" auf.
Selbstständige können sich nicht gegen die Arbeitslosigkeit versichern lassen.
Beitragssatz: Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung belief sich im Jahr 2004 auf 2 % des Bruttolohnes. Arbeitnehmer und Arbeitgeber mussten je 1 % des Bruttolohnes für die Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die Ausgleichskassen erledigen das Inkasso der Arbeitslosenversicherung, gemeinsam mit den Beiträgen für die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV, die Invalidenversicherung IV sowie die Erwerbsersatzordnung EO.
Leistungen:
Arbeitslosenentschädigung: Um Leistungen aus der Arbeitslosenkasse zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Arbeitslose
- muss sich bei der Wohngemeinde oder dem zuständigen RAV melden
- muss einen Mindestausfall von 2 Arbeitstagen oder Lohneinbuße aufweisen
- Alter: 18 bis 64 (Frauen), 18 bis 65 (Männer)
- darf kein AHV-Rentner
- muss innerhalb der letzten 2 Jahre während 12 Monaten Beiträge gezahlt haben, d.h. er muss als Arbeitnehmer in der Schweiz oder im Ausland gearbeitet haben. In der Schweiz geleisteter Militär-, Zivil- und Schutzdienst wird teilweise auch angerechnet
- muss vermittlungsfähig sein
- muss sich aktiv um eine neue Stelle bemühen
Für zahlreiche Fälle gibt es Spezialregelungen, auf die wir in diesem Rahmen nicht eingehen können.
80 % des versicherten AHV-pflichtigen Lohns wird als Arbeitslosenentschädigung ausbezahlt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Unterhaltspflichten gegenüber Kindern
- versicherter Verdienst liegt unter CHF 3.797,-/Monat
- Invalidität
In allen anderen Fällen werden 70 % des versicherten AHV-pflichtigen Lohns ausbezahlt.
Maximal werden monatlich CHF 7.120,- bei Anspruch auf 80% bzw. CHF 6.230,- ausbezahlt.
Insolvenzentschädigung: Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers deckt die Insolvenzentschädigung den Verdienstausfall für bereits geleistete Arbeit für maximal 3 Monate. Die Insolvenzentschädigung wird direkt an den Arbeitnehmer gezahlt.
Kurzarbeitsentschädigung: Von Kurzarbeit betroffene Arbeitgeber erhalten über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der Lohnkosten ausbezahlt. Damit sollen Kündigungen wegen kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle verhindert werden. Die Leistungen werden an den Arbeitgeber ausbezahlt.
Schlechtwetterentschädigung: Schlechtwetterentschädigung gibt es für Arbeitsausfälle, die wegen schlechter Witterung entstanden sind. Damit sollen Kündigungen verhindert werden. Die Leistungen werden an den Arbeitgeber ausbezahlt.
