4. Kfz-Insassenunfallversicherung

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz besteht für Unfälle beim Gebrauch des Kraftfahrzeuges. Eingeschlossen sind Unfälle beim Ein- und Aussteigen sowie beim Be- und Entladen. Gezahlt wird unabhängig von der Schuldfrage - es sei denn, der Unfall geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.

Versichert sind alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Die Insassenunfallversicherung ist ein zusätzlicher Schutz für den Fahrer und die Mitfahrer. Mögliche Inhalte sind:

  • Bei Tod eines Insassen: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an
  • Bei Invalidität: Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme in Abhängigkeit vom Umfang der dauernden Beeinträchtigung

Als Zusatzleistung können Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld eingeschlossen werden.

Bildung der Versicherungssumme

Die üblicherweise angebotenen Versicherungssummen betragen € 25.000,- für den Todes- und € 50.000,- für den Invaliditätsfall.

Besonderheiten

Häufig passieren Unfälle, die nicht von Verkehrsteilnehmern sondern durch ein unvorhersehbares Ereignis verursacht werden, z.B. Unfälle durch Wildwechsel mit verletzten Insassen.

Auch gibt es Verkehrsteilnehmer, z.B. Fahrradfahrer und Fußgänger, die durch mangelnde Sorgfalt im Straßenverkehr Unfälle verursachen können. Verfügen diese nicht über eine Privathaftpflichtversicherung und eigenes Vermögen, kommt keiner für die verletzten Insassen auf.

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