3. Bergungskosten
Was ist versichert?
Bei den Bergungskosten werden die bis zu einem bestimmten Höchstbetrag versicherten Kosten für Suchaktionen nach Unfallverletzten, deren Transport in das nächste Krankenhaus sowie die zusätzlichen Kosten für den Heimtransport, aber auch die Kosten für den Transport von Unfalltoten zum Heimatort gedeckt.
Bildung der Versicherungssumme
Die prämienfreien Mitversicherungen von Bergungskosten variieren je nach Versicherer mit Versicherungssummen zwischen € 1.000,- und € 15.000,-.
Besonderheiten
Die Versicherung von Bergungskosten ist in der Regel ein prämienfreier Bestandteil der Unfallversicherung. Die Bergung und Suche eines Verletzten nach einem Unfall wird in der Regel von staatlichen Organisationen wie der Bergwacht oder dem Seenotrettungsdienst übernommen.
