Haftpflicht für Tierhalter
Was ist versichert?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadenersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die auf Grund seiner Tierhaltung entstehen können. Denn wenn ein Tier einen Unfall verursacht, bei dem es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt, haftet grundsätzlich der Halter, der im schlimmsten Falle sein ganzes Vermögen einsetzen muss.
Kleinere Tiere, wie z.B. Katzen und Hamster, sind in der Privathaftpflichtversicherung des Besitzers eingeschlossen. Doch für größere, d.h. "Luxustiere", wie Hunde, Pferde, Ponys und Esel sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auch Tiere, die zu landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken gehalten werden wie Rinder, Schafe, Schweine, Hühner und Bienen wären über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung versichert.
Ein Tierhalter kann nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht werden. Das bedeutet, auch wenn der Hund vorschriftsgemäß angeleint ist und dennoch eine andere Person beisst, kann der Tierhalter haftbar gemacht werden. Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Geht das Nachbarskind ab und zu mit dem Hund "Gassi", ist es in der Police als Tierhüter mitversichert. Schwieriger ist die Lage bei Pferden. Wer ab und an andere auf seinem Pferd reiten lässt, sollte darauf achten, dass seine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch das Fremdreiterrisiko trägt.
Was ist nicht versichert?
- selbst erlittene Schäden (Eigenschäden)
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Geldstrafen und Bußgelder
- Mietsachschäden
- durch Kampfhunde verursachte Schäden - als Kampfhunde gelten: Pitbullterrier, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastitno Napoletano, Rhodesian Ridgeback sowie Kreuzungen mit diesen Rassen
Bildung der Versicherungssumme
Alle Tierhalter haften grundsätzlich unbegrenzt und mit dem eigenen Vermögen. Die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte also € 5 Mio. betragen!
Die private Absicherung für Pferdehalter ist freiwillig, nur ein Drittel der etwa eine Million Pferde in Deutschland ist versichert. Der Anteil der versicherten Hunde wächst ständig, denn für Ihre Halter wird die Versicherung immer häufiger zur Pflicht.
Besonderheiten
In Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt gilt eine Versicherungspflicht für bestimmte, als gefährlich eingestufte Hunderassen.
In Berlin gilt diese Pflicht für alle Hunde, die vom 01.01.2005 an neu angeschafft wurden.
In Bayern und Baden-Württemberg wird die Erlaubnis zum Halten eines als Kampfhund eingestuften Hundes in der Regel vom Nachweis einer Haftpflichtversicherung abhängig gemacht.
