10. Steuern und Versicherungen

Wenn Sie aus Ihrer Rente/Pension eine Versicherungsprämie bezahlt haben, ist die Versicherungsleistung steuerfrei.

Es gibt jedoch eine Ausnahme. In der Kapitallebensversicherung ist der Zuwachs über die eingezahlten Beiträge bis zur Fälligkeitsleistung seit 2005 zu versteuern. Damit hat der Gesetzgeber ein starkes Argument für die kapitalbindende Lebensversicherung als eine Altersvorsorgungsoption in besonders törichterweise vernichtet.

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