13. Verhaltensregeln während der Laufzeit eines Versicherungsvertrags
Gefahrerhöhung und Meldepflichten sind die Schlüsselworte. "Warum die Aufregung?", werden Sie nun denken!
Nun, im Laufe eines Jahres ändert sich vieles. Einige wenige Dinge interessieren den Versicherer, z.B.:
- Sie renovieren die Hausfassade. Das Gerüst erleichtert Einbrechern die Arbeit. Bitte melden Sie dem Hausratversicherer schriftlich die Dauer der Gerüststandzeit.
- Sie entschließen sich nach Jahren der Abstinenz dem Herrn wieder ein Rauchopfer zu bringen und rauchen nun regelmäßig. Der Lebensversicherer muss dies wissen.
- Sie vermieten das Parterre eines Geschäftshauses an eine Schreinerei, bisher war dort eine Dreherei. Der Gebäudeversicherer muss informiert werden.
- Sie starten eine Extremsportart, z.B. Freeclimbing. Ihr Unfallversicherer muss bitte informiert werden.
- Sie verreisen länger als 60 Tage und Ihre Wohnung/ Ihr Haus bleibt unbewohnt. Ihr Hausratversicherer muss informiert werden.
Sie sehen, was Ihnen nebensächlich erscheint, ist für den Versicherer wichtig, da es für ihn ein wesentlich höheres Risiko ist.
