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RENTNER

Sie als Rentner sind noch lange nicht "auf dem Abstellgleis". Generell gilt aber: Wer im Rentenalter noch so hohe Beiträge zahlt wie als Berufstätiger, sollte schnellstens seine Versicherungsverträge prüfen und unnötige Versicherungen aussortieren. Hier erfahren Sie, welche Versicherungen Sie im Rentenalter tatsächlich benötigen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Optimierung Ihrer Versicherungen, selbstverständlich auch bei Schadenfällen oder allen Fragen rund um die Kfz-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherung.

 

Motorboot-/Motorjachtversicherung

Was ist versichert?

Der Gesetzgeber in Deutschland scheint manchmal volltrunken zu sein, denn die Motorboothaftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, obwohl Sie beträchtliche Schäden anrichten können. Sie müssen ja nicht gleich eine schicke Luxusjacht rammen. Folgender Fall zur Aufheiterung: Bei Sturm helfen wir, eine Segeljacht im Hafen auf eine geschützte Stelle umzulegen. Bei dieser Aktion verheddert sich die Schraube der Segeljacht in dem Tau, mit dem ein teures Motorboot im Hafen festgemacht war. Wir mussten das Tau kappen, 1,5 m hohe Wellen haben aus dem Motorboot Kleinholz gemacht. Ohne die Haftpflichtversicherung wären wir um € 35.000,- ärmer gewesen.

Bootsjachthaftpflichtversicherung: Als Eigentümer eines Bootes empfiehlt sich der Abschluss einer Bootsjachthaftpflichtversicherung für den Fall, dass Sie Anderen einen Schaden zufügen.

Bootsjachtkaskoversicherung: Und wenn Ihr Boot einmal selbst einen Schaden erleidet: Die Kaskoversicherung ersetzt diesen Schaden. Deshalb sollte auch dieser Schutz nie fehlen.

Welche Gefahren sind versichert bzw. versicherbar?

Bootsjachthaftpflichtversicherung: Die Bootshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die durch Sie oder die rechtmäßigen Benutzer Ihrer Jacht anderen Personen- und/oder Sachschäden inkl. Vermögensschäden schuldhaft zugefügt werden. Darüber hinaus übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Beitragsfrei mitversichert sind Beiboote bis 25 PS. Mietsachschäden, z.B. an gemieteten Steganlagen oder Einstellboxen im Winterlager sowie Vermögensschäden.

Bootsjachtkaskoversicherung: Schäden an Ihrem eigenen Boot deckt die Bootskaskoversicherung ab. Versichert sind hier zum Beispiel Sturm, Brand, Sinken, Vandalismus, Unfall des Bootes oder Diebstahl und eine ganze Reihe anderer Gefahren, denen Ihr Schiff ausgesetzt ist.

Geografischer Geltungsbereich

Hier müssen Sie bitte die Fragen des Versicherungsmaklers sauber beantworten. Wenn Sie nur in der Ostsee shippern, benötigen Sie natürlich keinen weltweiten Vesicherungsschutz. Aber wenn Sie im Mittelmeerraum segeln, müssen Sie sich überlegen, ob Sie nur im westlichen Mittelmeer sind oder noch ins östliche Mittelmeer möchten. Das Schwarze Meer ist ja auch um die Ecke.

Selbstverständlich gibt es auch Versicherungsschutz für Transatlantiküberquerungen, einschließlich der Karibik und selbstverständlich auch weltweiten Versicherungsschutz.

Dieser Versicherungsschutz kostet natürlich Geld, aber es hat keinen Sinn darauf zu hoffen, dass Sie sich im Schadenfall elegant herausreden können, wenn Sie nur im westlichen Mittelmeer versichert sind und auf einmal im Schwarzen Meer eine Havarie haben.

Ältere Schiffe oder Schiffe mit hohen PS-Leistungen

Wenn Ihr Schiff älter als 30 Jahre ist, kann es sein, dass Ihr Versicherungsmakler oder Versicherer Ihnen keinen Versicherungsschutz anbietet.

Es gibt aber immer ein oder zwei Versicherungsmakler/Versicherer, die Ihr Schiff trotz des hohen Alters oder der hohen PS-Leistung versichern. Wir nennen sie Ihnen gerne.

Bildung der Versicherungssumme

Bootsjachthaftpflichtversicherung: Die Summe der Bootsjachthaftpflichtversicherung ist frei wählbar, sollte jedoch die pauschale Versicherungssumme von € 5 Mio. für Personenschäden und € 100.000,- für Vermögensschäden nicht unterschreiten.

Bootsjachtkaskoversicherung: Wert des zu versichernden Bootes + Kosten für Extras und Zubehör, z.B. Tender.

Besonderheiten

Im Gegensatz zu Deutschland ist die Haftpflichtversicherung in einigen Ländern wie z.B. Italien, Spanien oder Kroatien gesetzlich vorgeschrieben. Ein Nachweis darüber ist in Form einer Versicherungsbestätigung, die von Ihrer Haftpflichtversicherung ausgestellt wird, bereits bei der Einreise notwendig.
Der Unterschied zwischen einer Motorbootversicherung und der Segelbootversicherung liegt in der Tarifierung der Versicherer. Während die Punkte der versicherten Gefahren, Deckungsumfang sowie Bildung der Versicherungssumme gleichzusetzen sind, bestimmt sich die Prämie in der Motorboothaftpflichtversicherung nach der PS Leistung des Bootes. In der Segelbootversicherung bestimmt sich der Prämiensatz nach der vorhandenen Segelfläche.

Welchen Versicherer/Makler wählen?

Wir wollen keine Versicherer oder Makler bevorzugen, aber es gibt einige, die müssen wir empfehlen, weil sie einen Schadenservice in den bevorzugten Wasserrevieren, z.B. Mittelmeerraum, gewährleisten und das vor Ort!
Sie werden es zu schätzen wissen, wenn sich ruckzuck ein Fachmann um Ihr beschädigtes oder gar geklautes Boot liebevoll kümmert.
Wir senden Ihnen die Informationen gegen eine Gebühr von € 45,- inklusive MwSt.

Gute Neuigkeiten für das Jahr 2009: Gesetzgeber unterstützt Eigner und Charterer; Neue Policen bieten in 2009 zusätzlichen, kostenlosen Versicherungsschutz. 

Wegfall des "Alles Oder Nichts" - Prinzips bei grober Fahrlässigkeit
In der Vergangenheit gab es im Schadenfall zahlreiche Ablehnungen der Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit. Das war oft schon dann gegeben, wenn die Yacht aus reiner Unachtsamkeit auf Grund gelaufen war, die Segel bei einem Sturm zerfetzt wurden oder mit Alkohol im Blut beim Anlegen die Kaimauer gerammt wurde. Der Versicherungsschutz war damit erloschen.
Der Gesetzgeber hat in dem seit 01.01.2008 geltenden neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt, dass das früher geltende "Alles Oder Nichts" - Prinzip nicht mehr gilt. Stattdessen muss zukünftig die Höhe der Mitschuld des Seglers am entstandenen Schaden ermittelt werden. Kein Versicherer kann mehr einen vollen Ausgleich des Schadens mit Hinweis auf die grobe Fahrlässigkeit ganz verweigern.
Das klingt zunächst einmal positiv und zwar gerade für Einhandsegler, die ohne Crew gegen die Regeln der guten Seemannschaft verstoßen, weil man als einzelner nicht rund um die Uhr Wache halten kann und so nicht ein großes Boot alleine führen kann. Aber auch Crews, denen ein dummer Fehler passiert, müssen nicht länger eine vollständige Ablehnung des Schadens befürchten.
Allerdings wird ein Gutachter die Höhe der Schadenquote ermitteln müssen. Ein kompetenter Makler wird daher als Berater des Kunden immer wichtiger. Denn erst die Praxis wird zeigen, wie die Versicherungswirtschaft die neuen Regelungen anwenden wird. Bereits heute wird die Abwicklung vieler Fälle von Rechtsanwälten begleitet, was die Kosten erhöht und die Abwicklungsdauer verlängert.

Neue Mitwirkungspflichten der Versicherten
Das neue Gesetz bürdet den Versicherten auch bestimmte Mitwirkungspflichten auf. So muss der Risikoträger künftig über alle relevanten Risiken informiert werden, das gilt auch für nachträgliche Änderungen.

Anspruch auf umfassende Beratung
Die Versicherungswirtschaft soll vermehrt umfassende Versicherungsbedingungen anbieten, die alle Risiken standardmäßig abdeckt, z.B. auch den Bootstransport per Trailer oder die Unterbringung des Schiffes im Winterlager. Bei einem Vertragsabschluss im  Internet verzichtet der Kunde auf seinen Beratungsanspruch. Alle Versicherungsmakler und Vermittler müssen gemäß der neuen EU-Beraterrichtlinie den Kunden ausführlicher beraten und alternative Angebote unterbreiten und das auch schriftlich dokumentieren.

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