11. Beleihung Ihrer Lebensversicherung
Welche Verträge eignen sich für eine Beleihung?
Das Policendarlehen ist eine sinnvolle Alternative zum Rückkauf oder zum Verkauf einer Lebensversicherung, unter z.T. Aufrechterhaltung des ursprünglichen Versicherungsschutzes.
Nur kapitalbildende Vertragsformen, wie Rentenversicherungen, Kapitallebensversicherungen oder Fondspolicen kommen in Betracht. Versicherungen, die ausnahmslos das biologische Risiko sichern, wie Risikolebensversicherungen auf den Todesfall oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, können nicht beliehen werden.
Vorrangige Gründe - kurz-/mittelfristige Liquidität
Warum es in vielen Situationen oft sinnvoller ist, die eigene Lebensversicherung zu beleihen, stellen Leistungen, Kosten und Bedingungen klar heraus. Oft wird nur kurzfristig Kapital benötigt, um etwa einen finanziellen Engpass auszugleichen, einen Kredit umzuschulden oder einen teuren Dispositionskredit abzulösen. Der Beleihungsrahmen orientiert sich am jeweiligen Rückkaufwert und kann individuell der Höhe nach genutzt werden.
Planungssicherheit und Flexibilität sind maßgebliche Vertragskriterien.
Vorteilhaftere Vertragskonditionen
Der Darlehenszins orientiert sich an der jeweiligen Kapitalmarktsituation, in der Regel unterhalb der Zinskonditionen der Kreditinstitute, auch sind Festzinsgarantien, je nach Anbieter, möglich. Bearbeitungsgebühren fallen in der Regel nicht an, vorzeitige Ablösung, Rückzahlung oder Teilrückzahlung ist jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Spätestens beim Vertragsablauf wird das Policendarlehen durch Verrechnung mit der Versicherungssumme getilgt. Wichtig ist: Versicherungsschutz und Altersvorsorge können erhalten bleiben.
Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen
Während bei privater Nutzung keine steuerlichen Vor- oder Nachteile gelten, unterliegt die Verwendung des Policendarlehens bei betrieblicher Nutzung den jeweils geltenden steuerlichen Regularien. Eine Steuerberatung ist unumgänglich.
Auch Vertragsformen der betrieblichen Altersversorgung wie Direktversicherung oder Pensionskasse schließen sich aus oder sind nur in Ausnahmefällen eingeschränkt möglich.
