2. Längere private Auslandsaufenthalte
Sie wohnen im Hotel, in einer gemieteten Wohnung oder in einem gemieteten Haus
- Privathaftpflichtversicherung: Sie gilt im Ausland bis zu einem Jahr. Bitte prüfen Sie, ob Mietsachschäden im Ausland mitversichert sind, sonst lassen Sie sie bitte einschließen.
- Krankenversicherung: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer privaten Zusatzversicherung das Land mitversichert ist und ob es Aufenthaltsbegrenzungen gibt. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die wirklich finanzierbar ist und sehr gute Leistungen bietet.
Sie wohnen in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus
- Privathaftpflichtversicherung: Sie gilt maximal ein Jahr. Wenn Sie länger weg sind, bitten Sie Ihren Versicherer, diese Frist zu verlängern.
- Krankenversicherung: Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer privaten Zusatzversicherung das Land mitversichert ist und ob es Aufenthaltsbegrenzungen gibt. Sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung, die wirklich finanzierbar ist und sehr gute Leistungen bietet.
- Gebäude- und Hausratversicherung: Ihre Mietwohnung ist durch die Hausgemeinschaft gebäudeversichert. Bitte lassen Sie sich pro Jahr eine Kopie der Versicherungspolice geben und sich pro Jahr bestätigen, dass die Versicherungsprämie rechtzeitig gezahlt wurde. Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn die Prämie trotz Mahnung des Versicherers nicht gezahlt wurde. Sie können dann zwar die Hausverwaltung in Regress nehmen, wenn ein Schadenfall wegen Nichtzahlung der Prämie nicht ersetzt wurde. Nur klagen Sie einmal im Ausland. Das kostet noch mehr Nerven als in Ihrem Heimatland. Ihr Haus und den Hausrat versichern Sie bitte bei einem Versicherer in Ihrem Heimatland. Wir diskriminieren nicht die Versicherer im Ausland. Sie halten sich jedoch eine Menge Mehraufwand - Sprache, Verständnis des Versicherungsvertrages etc. - vom Hals.
Ihre Wohnung oder Ihr Haus in Ihrem Heimatland
Folgendes ist zu beachten:
- Sind Sie länger als 60 Tage verreist, melden Sie dies bitte Ihrer Hausratversicherung.
- An das Abstellen und Abschalten von Wasser und Strom denken Sie sicherlich selbst. Auch gehört der Schlüssel in die Hände eines Nachbarn.
- Schmuck, Wertpapiere und sehr wertvolle Kunst gehören bitte in den Safe Ihrer Bank.
- Ihren Hausrat versichern Sie bitte analog der Gebäudeversicherung bei demselben Versicherer in Ihrem Heimatland. Einige Ausnahmen gibt es zu beachten. Immobilien in erdbebengefährdeten Regionen und Ländern, wo regelmäßig schwere Stürme, Hurrikane, Taifune etc. sind, können Sie nur dort versichern. Achtung: Prüfen Sie bitte, ob die Gefahren, die Sie versichern möchten, auch tatsächlich versichert werden. So erhalten Sie, z.B. in den Niederlanden an der Küste keinen Versicherungsschutz für das Flutrisiko.
Ihr Kraftfahrzeug
Bitte beachten Sie die Zollvorschriften. In den meisten Ländern dürfen Sie eine begrenzte Zeit mit einheimischem Kennzeichen herumfahren. Danach muss das Auto in Ihrem Aufenthaltsland beim Straßenverkehrsamt angemeldet und in Ihrem Gastland versichert werden. Sie zahlen einen Importzoll und Ummeldegebühren. Voraussetzung für die Ummeldung ist eine Bestätigung des Kraftfahrzeugherstellers, dass Ihr Kraftfahrzeug die Sicherheitsvorschriften Ihres Gastlandes erfüllt.
