4. Vertragsformen
Vertrauensschadenversicherung (VSV): Diese Versicherungsform deckt unerlaubte Handlungen jeder Art ab, unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Einsatz der Informationstechnologie begangen wurden.
Computermissbrauchversicherung (CMV): Sie werden sich denken können, dass lediglich solche unerlaubten Handlungen, die mit Hilfe der Informationstechnologie begangen wurden, versichert sind.
Wir empfehlen diesen Versicherungsschutz generell nicht, weil er nicht so weitgehend ist, wie der in der Vertrauensschadenversicherung. Werden z.B. falsche Daten eingegeben oder wird die Datenverarbeitung benutzt, um konventionelle Straftaten zu kaschieren, gilt kein Versicherungsschutz.
Wenn ein Unternehmen nur die Computermissbrauchsversicherung wählt, wird schlichtweg an der falschen Stelle gespart, weil man der Meinung ist, das EDV-Risiko sei das wesentlich größere Risiko.
