3. Kritische Schwachstellen, die viele Versicherungsverträge bergen
Der Versicherer leistet nur Schadenersatz, wenn man nachweisen kann, welcher namentlich bekannte Mitarbeiter den Schaden in welcher Höhe verursacht hat. Es ist klar, dass Mitarbeiter strafrechtliche Vorwürfe nicht mit Begeisterung zugeben werden. Es sollte darum darauf geachtet werden, dass Versicherungsschutz auch dann gewährt wird, wenn der Schadenstifter nicht identifiziert werden kann.
Sie müssen die Schadenhöhe nachweisen. Dies ist insbesondere ein Problem bei Langzeitdelikten, wenn über einen längeren Zeitraum kleinere Beträge gestohlen bzw. unterschlagen werden. Erfahrungsgemäß lässt sich nur ein Teil des wirklich eingetretenen Schadens nachweisen. Es ist evident, dass nur ein großzügiger Versicherer eine optimale Schadenregulierung garantiert.
Jedes Vorkommnis, das sich irgendwann als Versicherungsfall erweisen könnte, muss dem Versicherer gemeldet werden. Diese Vorschrift ist vollkommen lebensfremd und daher nicht zu akzeptieren.
Überschuldete Mitarbeiter sind nicht versichert. Auch dies ist lebensfremd und gehört nicht in die Ausschlüsse.
Es gibt auch Klauseln, bei denen neue Mitarbeiter einzustellen und "mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes" auszuwählen sind. Auch das ist nicht akzeptabel.
Bestechung und Korruption von Mitarbeitern sind nicht versichert.
