5. Deckungssummen und Selbstbehalte

Die Deckungssummen gelten pro Kopf und insgesamt für alle Schäden eines Versicherungsjahres.

Beispiel: Die Deckungssumme betrage € 1 Mio. pro geschädigte Person und gleichzeitig € 1 Mio. für alle Schadenereignisse eines Versicherungsjahres.

Wenn Sie sich also vorstellen können, dass gleichzeitig mehrere Schädiger in Ihrer Organisation unterwegs sind, so sollte eine entsprechend hohe Deckungssumme gewählt werden.

Selbstbeteiligungen werden in der Regel nicht abgeschlossen, was uns sehr verwundert. Wir empfehlen dringend eine anständige Selbstbeteiligung zu wählen, weil Sie dadurch Kleinschäden eigenhändig abwickeln können, indem Sie mit dem geständigen Mitarbeiter arbeitsvertragliche Regelungen wie Aufhebungsvertrag, Rückzahlungsverpflichtung etc. treffen können. Damit sind Sie nicht auf die aufwendige Schadenregulierung des Versicherers angewiesen und haben in diesem Bereich der Selbstbeteiligung auch nicht mit den kritischen Schwachstellen zu kämpfen.

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