James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.
4. Selbstbeteiligungen
Funktion
Sie beteiligen sich teilweise an einem Schaden. Dies bewirkt, dass die Frequenz von Schäden, insbesondere Kleinschäden, reduziert wird, weil Sie durch ein sensibilisiertes Schadenbewusstsein an Schadenverhütungsmaßnahmen interessiert sind und ihre Einhaltung überwachen.
Leider werden die Kunden wenig motiviert, Selbstbeteiligungen zu akzeptieren, weil die Versicherer viel zu geringe Prämiennachlässe gewähren.
Neben den nachstehend aufgeführten Gründen, warum Kunden Selbstbeteiligungen wählen, sei ein externer "Beweggrund" aufgeführt: Bei einigen Versicherungsprodukten haben Sie keine Wahlmöglichkeit, weil der Versicherer eine Selbstbeteiligung vorschreibt.
Aus der Perspektive des Kunden gelten folgende Motive:
- Senkung von Versicherungsprämien. Der Versicherer berechnet einen Abschlag/Rabatt auf die Versicherungsprämie.
- Sensibilisierung der Mitarbeiter für Schadenverhütung, damit Reduzierung der Schäden.
- Die Selbstbeteiligung soll schadenträchtige Unternehmensbereiche zum risikobewussten Verhalten "erziehen".
- Versicherungsschutz soll sich lediglich auf versicherungswürdige Schäden/Risiken beziehen.
Selbstbeteiligungsformen
Es gibt prozentuale und betragsmäßige Formen, die sich auf den einzelnen Schaden und auch alle Schäden eines Versicherungsjahres beziehen. Auch sind Höchstbeiträge pro Schaden und/oder Versicherungsjahr üblich.
Zum Beispiel Selbstbeteiligung von 10 % pro Schadenereignis, mindestens € 1.000,- maximal € 10.000,- und für alle Schäden eines Versicherungsjahres maximal € 100.000,-.
Die drei gebräuchlichsten Formen sind:
- Abzugsfranchise: Die Abzugsfranchise beteiligt den Kunden an jedem Schaden (prozentual oder Festbetrag). Der Schaden sei € 100.000,-, die Abzugsfranchise betrage € 10.000,-. Der Versicherer übernimmt € 90.000,-, € 10.000,- sind vom Versicherungsnehmer zu tragen.
- Integralfranchise: Die Integralfranchise verpflichtet den Versicherungsnehmer nur bis zum Erreichen des Franchisebetrages. Geht der Schaden darüber hinaus, bezahlt der Versicherer den Schaden von Null ab. In dem obigen Beispiel zahlt der Versicherer einen Schaden von € 12.000,-, ein Schaden über € 9.000,- würde zu Ihren Lasten gehen.
- Zeitfranchise: Bei der Zeitfranchise beteiligt sich der Kunde an einer Zeitphase der Betriebsunterbrechung, indem er z.B. den Ausfallschaden der ersten zehn Tage trägt.
Um die maximale Belastung der Selbstbeteiligungsverpflichtung budgetieren zu können, empfiehlt sich dringend, mit dem Versicherer eine Höchstbelastung für alle Selbstbeteiligungen pro Versicherungsjahr zu vereinbaren, dies wird stop loss genannt.

