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NON-PROFIT-ORGANISATIONEN

James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.

 

Sachversicherung/Feuerversicherung

Was ist versichert?

Versichert sind alle Sachen, die sich auf einem Grundstück befinden. Es gilt das Prinzip der Ortsgebundenheit. Sachen außerhalb des versicherten Grundstücks können über die Klausel Außenversicherung gedeckt werden. Die versicherten Sachen gliedern sich wie folgt:

  • Gebäude
  • kaufmännische Betriebseinrichtungen
  • Geschäftsunterlagen und sonstige Urkunden
  • Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen
  • Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten
  • Dekontamination von Erdreich
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Sachverständigenkosten

Versicherte Schäden

Als Schaden gilt der Sachsubstanzschaden. Versichert ist der Aufwand für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung, aber auch der Sachfolgeschaden. Über den Sachsubstanzschaden hinausgehende, aus ihm direkt resultierende Schäden (Sachfolgeschäden) an den versicherten Sachen, sind ebenfalls gedeckt.

Versicherte Gefahren

 

Wie vermeiden Sie Unterversicherung?

Unterversicherungsverzicht: Das ist die eleganteste Methode, wenn der Versicherer dem zustimmt, was er an die Voraussetzung knüpft, dass die Versicherungssummen einmal pro Jahr überprüft werden und dass für Investitionen eine zusätzliche Versicherungssumme mitversichert wird.

Vorsorgeversicherung: Sie wählen eine feste Versicherungssumme, die künftige Investitionen erfasst.

Wertzuschlagsklausel: Hierdurch werden Wertsteigerungen an gewerblichen Gebäuden und der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung versichert. Es gibt eine Grundversicherungssumme, die auf der Preisbasis des Jahres 1970 oder eines späteren Jahres beruht. Danach eingetretene Preissteigerungen berücksichtigt der Wertzuschlag. Der Versicherer haftet maximal bis zur Grundsumme, zuzüglich doppeltem Wertzuschlag. Dies setzt jedoch voraus, dass bei Beginn des Versicherungsvertrages die Grundversicherungssumme und der Wertzuschlag ausreichend waren und Bestandserhöhungen rechtzeitig nachversichert worden sind. Auch müssen zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres die Wertzuschläge an die Preisänderungen angepasst werden.

Obliegenheiten

Die Sachversicherer dürfen den Schaden ablehnen, wenn Gefahrerhöhungen nach Vertragsabschluss nicht gemeldet werden, was auch verständlich ist, wenn man sich vorstellt, dass in einem Lagergebäude neben Maschinen neuerdings auch größere Mengen Holz einlagern.

Ein weiteres heikles Thema ist die Beachtung von Sicherheitsvorschriften. Sie sind dazu verpflichtet, behördliche, gesetzliche und vertragliche Sicherheitsvorschriften zu beachten. Wenn Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen und der Verstoß ursächlich für den Schaden ist, dann ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Insbesondere sehr augenfällige Sicherheitsvorschriften, wie z.B. Brandverhütungsvorschriften, müssen durch alle Mitarbeiter beachtet werden.

Ausschlüsse

Die Wesentlichen sind:

  • Vorsatz
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Krieg, kriegerische Ereignisse
  • Alle Schäden in Zusammenhang mit Kernenergie
  • Terrorismus: Ab einer bestimmten Versicherungssumme gelten sämtliche Schäden in Zusammenhang mit terroristischen Anschlägen als ausgeschlossen. Ergänzender Versicherungsschutz ist gegen Mehrprämie verfügbar.

In der Allgefahrenversicherung kommt den Ausschlüssen eine andere Bedeutung zu als in der Versicherung auf der Basis enumerativ aufgeführter Gefahren. Die Ausschlüsse betreffen nicht versicherte Gefahren, z.B. Untreue, betrügerischer Komplott, Konfiskation und nicht versicherte Sachen, Tiere, Pflanzen und Bäume, Urkunden, Bargeld und Kunstgegenstände etc.

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