1. Grundsätze

Zunächst müssen wir Sie mit zwei Grundsätzen vertraut machen:

  • Versicherung benannter Gefahren (Named Perils)
  • Allgefahrendeckung (All Risks)

Hier finden Sie eine Skizze bezüglich der versicherten Gefahren.

Nur die Gefahren, die im Versicherungsschein formuliert sind, sind versichert. Ist ein Sturmschaden zu regulieren, prüft der Versicherer zuerst, ob die Gefahr "Sturm" versichert wurde.

Dagegen erfasst die Allgefahrendeckung alle Gefahren, wobei einige Ausschlüsse den Versicherungsschutz beschränken. Der Vorteil einer Allgefahrenversicherung liegt auch in der umgekehrten Beweislast. Bei den benannten Gefahren muss im Schadenfall der Versicherungsnehmer nachweisen, dass ein versicherter Schaden vorliegt. Bei einer Allgefahrenversicherung dagegen muss der Versicherungsnehmer nur beweisen, dass ein Schaden an den versicherten Sachen eingetreten ist. Fällt der Tathergang unter einen Ausschluss, ist dies vom Versicherer zu beweisen. Dieser Sachverhalt trifft auch für die "unbenannten Gefahren" bei dem Bausteinprinzip zu.

Abbildung: Allgefahrendeckung

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