3. Allgefahrendeckung
Eine weit gefasste Präambel definiert den Versicherungsumfang, der durch Ausschlüsse abschließend charakterisiert ist.
Beispiel: Der Versicherer leistet Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen. Der Versicherungsschutz wird durch Ausschlüsse eingeschränkt.
Welche Vorzüge hat die Allgefahrendeckung? Der Kunde ist von der lästigen Pflicht entbunden, darüber nachzudenken, welche Gefahren ihm als besonders risikoträchtig erscheinen und welche vernachlässigt werden können. Risikofreudige Entscheidungsträger mögen denken, die Allgefahrendeckung sei primär etwas für ängstliche Naturen. Dabei wird leider übersehen, dass die praktische und theoretische Phantasie nicht ausreicht, um von vornherein an alle möglichen Schadenstypen zu denken.
Beispiel: Mitten im Sommer wurde in einem großen fleischverarbeitenden Betrieb die Hauotkühlleitung infolge Korrosion undicht. Zum Wochenende stiegen die Temperaturen auf 37°C, wegen des defekten Kühlsystems erhöhten sich die Kühlhaustemperaturen und eingelagerte Fleischvorräte verdarben.
Die Allgefahrendeckung ist der Deckung enumerativ aufgeführter Gefahren überlegen, weil die Reduzierung des Versicherungsschutzes auf einige wenige versicherte Gefahren zu viele Deckungslücken hinterlässt, die auch der Profi nur schwerlich quantifizieren kann. Es verbleibt ein Unsicherheitsfaktor.
Mit der Ersparnis einer höheren Selbstbeteiligung kann der Kunde den höheren Preis der All-Risk-Deckung zumindest teilweise gegenfinanzieren.
