Betriebliche Altersversorgung in Deutschland
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Sie gehört ein oder mehreren Trägerunternehmen, die ihren Arbeitnehmern Versorgungsleistungen gewähren. Elementar ist der Ausschluss des Rechtsanspruchs der Versorgungsberechtigten gegen die Unterstützungskasse. Dies führt zur Befreiung von der Körperschafts- und Gewerbesteuer. Die Bilanz des Arbeitgebers wird nicht tangiert, da die Versorgungszusage auf einen externen Versorgungsträger ausgelagert wird.
Die Dotierungen des Arbeitgebers an die Unterstützungskasse sind Betriebsausgaben, gleichzeitig sind es die Versicherungsprämien für eine Rückdeckungsversicherung, die der Finanzierung dient.
Weder die Rückdeckungsversicherung noch die Verpflichtungen aus dem Versorgungsversprechen ziehen bilanzielle Folgen für das Unternehmen nach sich. Die Ansprüche der Versorgungsberechtigten richten sich ausnahmslos gegen die Kasse und nicht gegen das Trägerunternehmen.
Die Versorgungsleistungen unterliegen der individuellen Versteuerung beim Versorgungsempfänger mit Beginn der Rentenzahlung. Die Höchstgrenzen für Unterstützungskassenleistungen sind in den §§ 2 und 3 der Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung (KStDV) vorgegeben.
