4. Verhaltensregeln vor Vertragsabschluss

Sie haben erstklassige Möglichkeiten, etwas verkehrt zu machen und dafür bestraft zu werden, dies aber erst im Schadenfall. Die korrespondierenden Paragraphen des Versicherungsvertragsgesetzes §§ 16 ff bestrafen Sie gnadenlos. Wenn Sie Anzeigepflichten verletzen, kann der Versicherer den Schadenfall ablehnen und rückwirkend vom Vertrag zurücktreten.

So werden z.B. Schäden aus der Vergangenheit gerne vergessen. Ist ja auch normal, wer erinnert sich schon gerne an unangenehme Themen.

Wir bitten Sie inständig, in Ihrem persönlichen Interesse dem Versicherer oder Ihrem Versicherungsmakler alle Schäden der Vergangenheit schriftlich zu melden.

Bei den Personenversicherungen fallen gerne Vorerkrankungen unter den Tisch. Vorsicht auch bei der präzisen Beschreibung der realen Verhältnisse Ihres Risikos. Sie können aus einem Holzdach keines aus Schiefer machen.

Bitte seien Sie sehr auskunftsfreudig.

Die vorvertraglichen Anzeigepflichten sind das einzige Mittel des Versicherers, alle Informationen zu bekommen, um Ihr Risiko fachgerecht - Versicherungsnotwendigkeit, Prämien und Versicherungsbedingungen - zu prüfen und einzuschätzen.

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