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NON-PROFIT-ORGANISATIONEN

James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.

 

1. Projekte im Ausland

Solange Sie keine eigene Tochtergesellschaft im Ausland betreiben, brauchen Sie lokalen Versicherungsschutz nur für Joint-Venture-Projekte, die Sie mitfinanzieren, z.B. Bau eines Krankenhauses oder eines Kindergartens.

Bitte prüfen Sie, wer die Gesamtverantwortung für das Projekt trägt. Derjenige, der die Funktion des Generalübernehmers innehat, sollte die notwendigen Versicherungen regeln.

Im Zweifel berät Sie James gegen ein Honorar von € 110,- zzgl. MwSt. die Stunde.

Alle anderen Aktivitäten wie Reisen, Mitarbeiterentsendungen usw. werden in den nachstehenden Gliederungspunkten behandelt.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung müssen geschäftliche Dienstreisen im Ausland mitversichert sein.

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