James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.
3. Private Auslandsreise
Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:
Auslandsreisekrankenversicherung
Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Wenn Sie sich finanziell nicht ruinieren möchten, treten Sie keine USA-Reise ohne entsprechenden Versicherungsschutz an.
Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.
Diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen bitte generell bei Auslandsreisen eine Krankenversicherung ab. Es gibt zwar Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Sie müssen dann jedoch von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen, wie begeistert er Sie behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie lieber die geringfügige Prämie und halten sich damit viel Ärger vom Hals.
Unfallversicherung
Falls Sie noch keine private Unfallversicherung haben, sollten Sie unbedingt eine für die Auslandsreise abschließen, insbesondere, wenn Sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die für hohe Unfallgefahren bekannt sind.
Kfz-Vollkasko
Bei unverschuldeten Unfällen im Ausland ist die Regulierung oft langwierig und schwierig. Ärger ist vorprogrammiert, denn es gibt meist deutlich weniger Schadenersatz als in Deutschland. Dies gilt z.B. für Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagen- oder Anwaltskosten. Vielfach unzureichend: Die gesetzlichen Summen in der Autohaftpflicht. Deshalb kümmern Sie sich bitte um ausreichenden Versicherungsschutz!
Privathaftpflichtversicherung
Mietsachschäden, die in Hotelzimmern, gemieteten Wohnungen und Häusern entstehen, sind nicht automatisch in allen Ländern mitversichert.

