4. Geschäftliche Auslandsreise

Folgender Versicherungsschutz ist wichtig:

Auslandsreisekrankenversicherung

Bitte prüfen Sie, ob Ihre private Voll- oder Zusatzversicherung alle Länder erfasst. Manche Verträge schließen einige Länder aus, z.B. USA/Kanada. Wenn Sie sich finanziell nicht ruinieren möchten, treten Sie keine USA-Reise ohne entsprechenden Versicherungsschutz an.

Falls Ihre private Krankenversicherung das Reiseland nicht erfasst, schließen Sie bitte eine Auslandsreisekrankenversicherung ab.

Diejenigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, schließen bitte generell bei Auslandsreisen eine Krankenversicherung ab. Es gibt zwar Länder, mit denen Abkommen bestehen, z.B. zwischen Deutschland und Österreich, wo der gesetzliche Krankenversicherer die Auslandsrechnungen zahlt. Sie müssen dann jedoch von ihm eine Bescheinigung mitnehmen und dem ausländischen Arzt oder Krankenhaus vorlegen. Sie können sich vorstellen wie begeistert er Sie behandelt, wissend, dass er mit einer nicht bekannten Krankenversicherung im Ausland abrechnen muss. Also investieren Sie lieber die geringfügige Prämie und halten sich damit viel Ärger vom Hals.

Unfallversicherung

Falls Sie noch keine private Unfallversicherung haben, sollten Sie unbedingt eine für die Auslandsreise abschließen, insbesondere, wenn Sie sportlich aktiv sind und/oder in Länder reisen, die für hohe Unfallgefahren bekannt sind.

Reisegepäckversicherung

Schließen Sie für Geschäftsreisen eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung ab. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

Betriebshaftpflichtversicherung

Geschäftsreisen müssen weltweit versichert sein.

Kidnap & Ransom

Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlungen, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetische Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust.

Kostenübernahme durch Arbeitgeber und Steuerimplikation

Bitte verhandeln Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine Kostenübernahme zu 100 %, es sei denn, der Arbeitgeber stellt den notwendigen Versicherungsschutz durch Firmenverträge zur Verfügung.
Bei der Unfallversicherung ist zu beachten, dass die Versicherungsleistungen zu versteuern sind, wenn Ihr Arbeitgeber die Versicherungsprämie bezahlt hat. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater das Ganze durchrechnen. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass Sie die Kosten der Unfallversicherung zu 100 % übernehmen.
Neben dem steuerlichen Aspekt spielt auch die Wahl der Versicherungssumme eine sehr wichtige Rolle. Wenn Sie € 1 Mio. benötigen und Sie sich für die Variante entschieden haben, dass der Arbeitgeber die Prämie bezahlt, ist in einem Schadenfall die Versicherungssumme um Ihren privaten Steueranteil zu reduzieren. Um das Versorgungsniveau von € 1 Mio. zu erhalten muss diese Versicherungssumme um Ihren Steueranteil erhöht werden.

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