5. Bewertung von Anlagevermögen

Sachverständigengutachten, Taxen und eine lückenlose Buchhaltung, die nach den im Versicherungsvertrag festgelegten Kriterien Versicherungswerte ermittelt, sind die professionellen Lösungen für die Bewertung von Anlagevermögen. Für Non-Profit-Organisationen sind die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung das wichtigste Anlagevermögen.

Es gibt drei Bewertungsbegriffe:

Neuwert: Das ist der Wiederbeschaffungswert bzw. die Neuherstellung der vom Schaden betroffenen Sache.

Zeitwert: Das ist der Neuwert minus eines Abzugs, der dem Abnutzungsgrad entspricht.

Gemeiner Wert: Das ist der erzielbare Verkaufswert.

Der Begriff des Neuwerts ist interpretationsbedürftig. Er ist in der Praxis nicht einfach zu handhaben, weil er im Rechnungswesen nicht verfügbar ist. Er stellt Anschaffungswerte zur Verfügung, nicht Wiederbeschaffungswerte am Tag des Schadens.

Die sicherste Methode den Neuwert zu bestimmen, ist ein Sachverständigengutachten, die Taxe.

Wir raten dringend, die Versicherungswerte zum Neuwert zu versichern, weil Sie sonst im Schadenfall die Differenz zwischen Neu- und Zeitwert finanzieren müssen.

Der Zeitwert sollte nur für die Gegenstände gewählt werden, die Sie auf keinen Fall mehr ersetzen möchten.

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