Betriebsunterbrechungsversicherung
Grundzüge
Eine Betriebsunterbrechung kann verursacht werden durch:
- Sachschaden
- Personenschaden, Tod oder Krankheit von Mitarbeitern
- Externe Einflussfaktoren, wie z.B. Anschläge, Drohungen gegen die Sicherheit der Organisation
Betriebsunterbrechungen durch Personenschäden können über Unfall- und Lebensversicherung - Keyman-Versicherung - sowie durch Spezialversicherungen, z.B. Ausfallversicherung gedeckt werden.
Betriebsunterbrechungen infolge von Vermögensschäden sind praktisch nicht versicherbar; solche infolge von Anschlägen und Drohungen sind, je nach Ereignislage, nur begrenzt abdeckbar, z.B. ist der Bombenanschlag, der zu einer Explosion führt, gedeckt, sofern es sich nicht um einen terroristischen Anschlag handelt.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die Betriebsunterbrechungsversicherung als Folge eines versicherten Sachschadens, der in der Sachversicherung versichert ist. Der Versicherungsnehmer wird so gestellt, als ob keine Betriebsunterbrechung eingetreten wäre.
Voraussetzung für die Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein versichertes Schadenereignis auf einem im Versicherungsschein genannten Grundstück. Die Kausalkette lautet: Schadenereignis - versicherter Sachschaden - versicherte Betriebsunterbrechung. Diese Kette muss in sich geschlossen sein, fehlt ein Glied, liegt keine Betriebsunterbrechung vor. Drei Sonderfälle weichen von diesem Grundsatz ab.
Versicherte Gefahren
Die Aussagen zu den versicherten Gefahren in der Sachversicherung gelten analog. Ideal ist es, wenn in der Sach- und in der Betriebsunterbrechungsversicherung ein identischer Gefahrenkatalog versichert ist. Theoretisch kann die Betriebsunterbrechungsversicherung einen weiteren oder engeren Gefahrenkatalog als die Sachversicherung decken. Erstere wird aber in der Regel von den Versicherern abgelehnt.
Der Gefahrenkatalog in der Sachversicherung sollte der Gleiche wie für die Betriebsunterbrechungsversicherung sein. Spätestens im Schadenfall ist es besonders ärgerlich zu sehen, dass eine Betriebsunterbrechung nicht versichert ist, während der Sachschaden, der sie verursacht hat, gedeckt ist.
Versicherungsumfang
Versicherte Schäden: Versichert sind Betriebsgewinn und Kosten. Neben dem Gewinn aus der eigentlichen Betriebstätigkeit können auch sonstige Gewinne, wie z.B. Kantinenerlöse, Spekulationsgewinne etc. mitversichert werden. Die umsatzabhängigen Kosten sind nicht gedeckt. Hingegen sind Aufwendungen, die zur Minderung des Schadens dienen, versichert.
Haftzeit: Sie begrenzt die Versicherungsleistung zeitlich. Die Haftzeit beginnt mit dem Schadentag und endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Sie muss so lang gewählt werden, dass innerhalb der Haftzeit die Folgen des Sachschadens und damit die Betriebsunterbrechung behoben und Erlöse erwirtschaftet werden können, wie am Tag des Schadens. Dabei muss die Haftzeit nach dem Investitionsgut - bei einer Non-Profit-Organisation sicherlich die Informationstechnologie - ausgerichtet werden, für das mit der längsten Wiederbeschaffungszeit zu rechnen ist.
Versicherungsformen
Die drei Versicherungsformen
- Versicherung von Gewinn und Kosten, Loss of Profit,
- Versicherung des physischen Unterbrechungszeitraums, Gross Earnings
- Mehrkostenversicherung
haben unterschiedliche Bedeutung für Industrie- und Dienstleistungsunternehmen. Die beiden ersten Formen haben große Relevanz für Industrieunternehmen. Sie sind dort ausführlich beschrieben. Der interessierte Dienstleister möge dies bitte bei der Kategorie Industriekunden nachlesen.
Die Mehrkostenversicherung ist die Versicherungsform für Dienstleister sowie Non-Profit-Organisationen. Man geht dabei von der Grundüberlegung aus, dass eine Non-Profit-Organisation wesentlich schneller wieder "produktionsbereit" ist, als ein Unternehmen mit einem umfangreichen Maschinenpark, wo es auch noch lange Lieferfristen für Investitionsgüter gibt.
Die Mehrkostenversicherung müssen Sie sich wie folgt vorstellen: Alle Kosten, die zusätzlich entstehen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, sind versichert. Also: Sie mieten kurzfristig andere Büroräumlichkeiten, haben höhere Fahrtkosten für Mitarbeiter etc.
Bildung der Versicherungssumme
Sie ist eine Erstrisikoversicherungssumme, d.h. es gibt keine Unterversicherungsanrechnung. Erst-Risikoversicherungssumme bedeutet, dass der Versicherer maximal die vereinbarte Versicherungssumme als Entschädigung leistet.
Um eine Versicherungssumme im Rahmen einer Mehrkostenversicherung sauber zu bilden, müssen Sie mehrere Business-Szenarien auf der Zeitachse durchspielen:
- Totalschaden, d.h. Komplettausfall durch Brand, Explosion Ihres Dienstleistungsgebäudes, einschließlich EDV
- Teilschaden
Sie werden sich wundern, welche sauberen Informationen Ihre Mitarbeiter Ihnen auch zu der Einschätzung der einzelnen Szenarien liefern werden.
