James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Was ist versichert?
Versichert ist eine Rente infolge dauerhafter Berufsunfähigkeit der versicherten Person. Berufsunfähigkeitsrenten für unter 40-jährige sind seit 01.01.2002 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland enthalten.
Welche Gefahren sind versichert?
Versicherbar ist die Berufsunfähigkeit der versicherten Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, aufgrund dessen der Versicherte voraussichtlich dauerhaft - mindestens seit sechs Monaten - unfähig ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entspricht.
Bildung der Versicherungssumme
Ausgehend von den individuellen Familien- und Vermögensverhältnissen des Einzelnen sind die nachfolgenden Gesichtspunkte bei der Ermittlung des richtigen Versorgungsniveaus zu berücksichtigen:
- Was geschieht, wenn Sie plötzlich und unerwartet berufsunfähig werden?
- Welche Ansprüche bestehen aus der Sozialversicherung?
- Welche finanziellen Mittel sind vorhanden, mit welchen finanziellen Belastungen müssen Sie rechnen?
- Welcher Lebensunterhalt ist erforderlich und für welchen Zeitraum? Das Alter und die Anzahl der Kinder spielen dabei eine wichtige Rolle.
Besonderheiten
Abstrakte Verweisung: Einige Versicherungsbedingungen verweisen eine versicherte Person, die im zuletzt ausgeübten Beruf nur noch halbtags arbeiten kann, auf eine andere berufliche Tätigkeit, die "aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Der Versicherer zahlt die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente in diesem Fall nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher mit "Verzicht auf abstrakte Verweisung" abgeschlossen werden.

