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NON-PROFIT-ORGANISATIONEN

James definiert Non-Profit-Organisationen als die Institutionen und Unternehmen, die Steuerprivilegien genießen, weil sie eingetragene gemeinnützige Vereine sind. Unternehmen, die z.B. im sozialen Bereich tätig sind, aber gleichzeitig auf Gewinnerzielung ausgerichtet oder gar an der Börse notiert sind, gehören nicht zu den Non-Profit-Organisationen im Sinne unserer Definition.
James unterstützt Sie kompetent bei der Absicherung Ihrer Risiken mit Hilfe von Versicherung. Es ist Ihr Wissensmanagement der Versicherungen bei allen Fragen rund um die Administration und Optimierung industrieller Versicherungen und Schadenprävention. Wir versuchen Sie außerdem bei Ihren besonderen Aufgaben und sozialen Verantwortungen durch Wissenstransfer und Managementhilfe bei Versicherungs- und Risk Management Fragen zu unterstützen.

 

2. Mitarbeiterentsendungen ins Ausland (Expatriates)

Folgender Versicherungsschutz ist bei verantwortungsvollen Arbeitgebern Standard:

  • D&O
    Directors & Officers Liability im Rahmen des meist vorhandenen Firmenvertrages oder als "persönliche D&O", wenn keine Firmenversicherung besteht.

  • Antidiskriminierungsversicherung

  • Private Krankenversicherung
    Für den Expatriate und seine Familienmitglieder im Aufenthaltsland.

  • Unfallversicherung
    Tod/Invalidität sowie Deckungsschutz für Rücktransport ins bzw. Behandlung im Heimatland. Bitte beachten Sie, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn Krieg oder kriegerische Verhältnisse bestehen. Gegen eine Mehrprämie lässt sich das passive Kriegsrisiko mitversichern, d.h. wenn Sie nicht am Krieg selbst teilnehmen.

  • Risikolebensversicherung

  • Kidnap & Ransom, Lösegeldversicherung
    Sie sollte je nach Gefahrensituation im Land der Tätigkeit abgeschlossen werden. Der Deckungsschutz beinhaltet die Beratung der Angehörigen im Entführungsfall, die Übernahme der Verhandlung, Reisekosten, Kosten für Übersetzer, Kosten zur Behandlung infolge von Unfällen, kosmetischen Operationen in Zusammenhang mit der Entführung sowie das Lösegeld bei Verlust.

  • Reisegepäckversicherung
    Schließen Sie eine Reisegepäckversicherung mit weltweiter Geltung für Geschäftsreisen ab. Sofern die Domizilklausel vereinbart wird, besteht Deckungsschutz auch am Heimatort. Deckungsschutz kann auch auf private Reisen ausgedehnt werden.

  • Altersvorsorge
    Prüfen Sie als AG, ob die Direktversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und Ansprüche aus der Pensionskasse beibehalten werden können.

  • Private Versicherungen im Ausland
    Für die Versicherung des Umzugs ins Ausland, des privaten Hausrats, der Kunst, des Schmucks, des Gebäudes, des privaten Kraftfahrzeugs sowie Abschluss einer Privathaftpflicht und Tierhalterhaftpflicht ist der Arbeitnehmer verantwortlich. Je nach geplanter Aufenthaltsdauer und Zielort lassen sich einige Versicherungsverträge in Deutschland, der Schweiz oder in Österreich abschließen.

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