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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Mittwoch 15.06.2011
PKV-Zuschlag wegen Schwangerschaft?
Darf ein privater Krankenversicherer von einem schwangeren Mitglied einen Risikozuschlag verlangen? Die Antwort auf diese Frage lautet ganz klar „nein“ wie das Landgericht Aachen entschieden hat.
Laut Urteilsspruch darf ein Versicherer eine Schwangerschaft nicht mit einer (Vor-) Erkrankung gleichsetzen – auch dann nicht, wenn die Schwangerschaft bei Vertragsabschluss bereits bestand, aber noch nicht nachgewiesen war. Die Richter befanden, dass eine Schwangere zwar nicht als ‚krank’ angesehen werden könne, jedoch wie ein Erkrankter Anspruch auf Heilbehandlungen wie ärztliche Vor- und Nachsorge hat, die aus ihrem Zustand resultieren.
Mit der Entscheidung des Aachener Landgerichts haben Frauen in anderen Umständen nun die Möglichkeit, ihre Versicherung auch am Anfang der Schwangerschaft noch wechseln zu können (vorausgesetzt, dass diese noch nicht nachgewiesen wurde) und somit gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter oder einem Versicherer mit besserer Leistung zu wechseln. Es besteht auch die Möglichkeit, durch einen Vermittler eine anonyme Voranfrage an die Versicherung zu stellen und so Prämie und Konditionen in Erfahrung zu bringen.
Laut Angabe von Versicherungsexperten sollte bei Interesse an einer privaten Krankenversicherung ein Wechsel im besten Fall allerdings vor einer Schwangerschaft stattfinden, um so diesen zusätzlichen Ärger zu vermeiden.
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