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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN       Freitag 29.01.2010
Zusatzbeiträge für die gesetzliche Krankenversicherung: Was erwartet die Versicherten? 
 
 

Zehn deutsche Krankenkassen verkündeten diese Woche, dass sie Zusatzbeiträge von monatlich 8 Euro einführen wollen. Weitere Krankenkassen werden ihnen folgen. Etwa 10 Millionen Versicherte werden davon betroffen sein.

Die DAK macht den Anfang, die Versicherten sollen ab Februar einen Zusatzbeitrag von 8 Euro pro Monat zahlen. Für die Versicherten bedeutet dies Mehrkosten von ca. 100 Euro im Jahr. Die KKH Allianz, die BKK Westfalen-Lippe, die ktp BKK, Novitas BKK, die Deutsche BKK, die BKK Gesundheit, die BKK Heilberufe und die AOK Schleswig-Holstein werden der DAK noch in diesem Jahr wohl folgen.

Noch unter der großen Koalition war beschlossen worden, dass die Krankenkassen, falls die Beiträge aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, einen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben dürfen. Erhoben werden kann bis zu ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, allerdings höchstens 8 Euro pro Monat, unabhängig vom Einkommen. Um auf die Einkommensprüfung verzichten zu können, werden die gesetzlichen Krankenkassen, die bei der Erhöhung mitmachen wohl die Pauschalerhöhung von 8 Euro pro Monat wählen.

Diejenigen, die von dem Zusatzbeitrag betroffen sind, können ihre Krankenversicherung kündigen und zu einer anderen Krankenkasse wechseln, da die Erhebung des Zusatzbeitrages eine Beitragserhöhung ist und diese den Versicherten ein außerordentliches Kündigungsrecht gewährt. Bei einem Wechsel sollte man allerdings darauf achten, dass das Leistungsangebot nicht schlechter ist als das bisherige.

Das Bundeskartellamt prüft zur Zeit Beschwerden von Verbrauchern. Den Krankenkassen wird vorgeworfen, sich untereinander abgesprochen zu haben. Grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht, betonte die Behörde.

 

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