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KFZ-VERSICHERUNG       Freitag 10.12.2010
Ab jetzt gilt die Winterreifenpflicht

 

Jetzt ist es offiziell, in Deutschland herrscht nun eine allgemeine Winterreifenpflicht, die in der StVO verankert ist. Die Neuerung gilt bei sämtlichen Formen winterlicher Witterung, also Eis, Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte und Schneematsch. Wer sich nicht an die Pflicht hält und im Straßenverkehr mit Sommerreifen angehalten wird, muss nun mit doppelt so hohen Bußgeldern rechnen wie bisher: Ein Verstoß wird mit 40 Euro geahndet, sorgt man mit seinem Fahrzeug für eine Verkehrsbehinderung, werden sogar 80 Euro fällig – zusätzlich es gibt einen Strafpunkt in Flensburg.

Die Autoversicherer haben übrigens schon angekündigt, dass die Neuentwicklung nicht zu einer allgemeinen Prämienanpassung führen wird, denn durch die Winterreifenpflicht wird die Zahl der Unfälle mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht reduziert werden können.

Egal ob Haftpflicht- oder Kaskoversicherung, kommt es im Winter zum Unfall, zahlt die Versicherung des Verursachers den Schaden. Natürlich kann es hier aber auch passieren, dass die Versicherung die Prämie des Fahrers nach einem Unfall heraufsetzt.

 

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