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HAUSVERSICHERUNGEN    Dienstag 20.09.2011
Beratung bei Wahl der Versicherungssumme

 

Bei Abschluss einer Gebäudeversicherung ist die Wahl der richtigen Versicherungssumme ein entscheidendes Element. Sie legt fest, wie hoch der Betrag ist, den der Versicherer im Schadensfall leistet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in einem kürzlich gefällten Urteil, dass ein Gebäudeversicherer seinem Kunden bei der Festlegung der richtigen Summe beratend zur Seite zu stehen hat.

Im verhandelten Fall war der Versicherte aufgefordert worden, die Höhe der Versicherungssumme eigenständig zu ermitteln, obwohl er keinerlei Informationen dazu hatte, wie die richtige Zahl zu errechnen wäre.
In Folge eines Brandschadens stellte ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger mit seinem Gutachten fest, dass eine Unterversicherung vorlag. Die Gebäudeversicherung kürzte daraufhin die Leistung für den Neuwertschaden und den Mietausfallschaden.

Das wollte der Kläger so nicht hinnehmen und forderte von der Versicherung Erstattung des ganzen Schadens.
Dieser Forderung stimmten die Richter zu. Sie bekräftigten, dass dem Kunden Schadenersatz zustünde, da der Versicherer seine Beratungspflicht verletzt hatte. Der BGH entschied, dass in einem Fall wie diesem ein Versicherungskunde von seinem Versicherer nachträglich so zu stellen sei wie wenn er ordnungsgemäß beraten worden wäre und die Police mit der korrekten Versicherungssumme abgeschlossen hätte. Die Versicherung muss also für den vom Gutachter ermittelten Hauswert leisten.


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