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KFZ-VERSICHERUNG       Freitag 1.10.2010
Schlüsselverlust nicht auf die leichte Schulter nehmen!

 

Wird ein Auto-(Zweit-)Schlüssel gestohlen, sollte der Diebstahl direkt an den Versicherer gemeldet, die Schlösser ausgetauscht oder das Auto nicht mehr öffentlich abgestellt werden.

Passiert dies nicht und der Wagen wird (verspätet) gestohlen, muss die Versicherung den Verlust nicht bezahlen.

Dazu ein Beispiel aus Österreich: Eine Frau und ihr Sohn besaßen jeweils einen Schlüssel für einen Mercedes  CLK 320.

Dem Sohn wurde aus seinem Ladenlokal gezielt eine an sicherem Ort versteckte Tasche gestohlen, in der sich neben Pass und Bargeld auch der Autoschlüssel befand. Die Geschädigten machten sich jedoch keine Sorgen, dass ihr Wagen entwendet werden könnte, da er in einem ganz anderen Stadtteil geparkt war. Dementsprechend verständigte sie auch nicht ihre Versicherung über den Verlust.

Wenige Tage später war der Mercedes dann tatsächlich verschwunden und die beiden meldeten sich beim Versicherer. Wegen fehlender Informationsleistung im Vorfeld verweigerte dieser jedoch die Zahlung und wurde nach einem langen Gerichtsprozess durch das finale Urteil in seinem Recht bestätigt.

Werden Autoschlüssel wie in obigem Fall entwendet, liegt die Vermutung nah, dass es sich bei den Tätern um nahestehende Personen handelt bzw. die Täter ihre Opfer im Vorfeld genau ausgekundschaftet haben.  Das Auffinden eines Luxuswagen via Fernbedienungsschlüssel ist auch einfach, da es in dieser Preisklasse nicht so viele gibt und die Diebe einfach die möglichen Standorte des Wagens ab. Es gilt abzuwägen, wie sich Aufwand Schlosstausch zu Wert des Wagens verhält.

 

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