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ALLGEMEIN       Mittwoch 10.03.2010
Vorsicht bei der Schadenregulierung!

 

Schadenregulierungen in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung haben es in sich. Bei einem Todesfall - so makaber das klingen mag - ist die Regulierung im Grunde einfach: Es wird die Summe ausgezahlt, die vereinbart wurde. Dagegen sind die Spielräume der Ermessensentscheidungen bei Invaliditätsschäden und Berufsunfähigkeiten besonders hoch.

Ein Beispiel: Ein Kunde fiel vom Dach, ein Gutachter ermittelte eine Invalidität von 40%, der Kunde bekam von seiner Versicherung € 120.000,-. 

Wir haben dieses Gutachten zur Überprüfung einem anderen Arzt gegeben, der zu einem ähnlichen Ergebnis kam, aber beklagte, dass in dem Gutachten die Neurologie nicht behandelt worden sei. Ein Neurologe untersuchte daraufhin den Verunfallten und stellte eine weitere Invalidität von 20% fest, woraufhin der Kunde weitere € 60.000 bekam, die der Versicherer auch anstandslos zahlte.

Gern hilft James bei der Schadenregulierung und überprüfen Ihren Schäden.

 

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