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ALLGEMEIN Mittwoch 26.10.2011
Erster Gruppenvertrag zur Familienpflegezeit-Versicherung geschlossen
Zum Stichtag 1.01.2012 ist die Einführung des Familienpflegegesetzes geplant. Dieses Gesetz soll (Vollzeit-)Berufstätige, die ihre Angehörigen pflegen, entlasten. Bis zu 24 Monate können sie ihre Arbeitszeit auf 50% reduzieren (Mindestrestarbeitszeit 15 Stunden pro Woche) und erhalten dafür aber 75% ihres letzten Gehalts. Zur Finanzierung dieses Gehalts gibt die Bundesregierung dem Arbeitgeber einen zinsfreien Entgeltvorschuss.
Sobald der Arbeitnehmer wieder in seinen alten Arbeitsrhythmus zurückgekehrt ist, beginnt die so genannte Nachpflegephase, die ebenfalls bis zu zwei Jahre dauern kann. In dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer ebenfalls 75% seines Gehalts und zwar so lange, bis der Entgeltvorschuss abbezahlt ist.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beschlüsse des Familienpflegegesetzes ist jedoch der Abschluss einer Versicherung gegen Risiken wie Arbeitsunfähigkeit und den Tod des Versicherten.
Erstmals hat nun mit Genworth Financial ein Anbieter in Deutschland einen Gruppenvertrag mit einem Arbeitgeber unterzeichnet, durch den alle Angestellten des Unternehmens die Möglichkeit haben, die Familienpflegezeit zu nutzen.
Für den Versicherungsschutz wird ein geringer Prozentsatz des monatlichen Entgeltvorschusses fällig.
Der Vorteil der Gruppenversicherung liegt für den Geschäftsführer des Vertragspartners klar darin, dass seine Mitarbeiter sich beruhigt(er) um die zeitintensive Betreuung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern kümmern können.
Schon heute werden 1.6 Mio. Menschen in Deutschland Zuhause von ihren Verwandten gepflegt; mit Blick auf die demographische Entwicklung kann man von einer Zunahme der Pflege- und Betreuungsbedürftigen ausgehen.
Der Versicherer sieht die Zusammenarbeit als wichtigen, zukunftweisenden Schritt. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.genworth.de.
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