NEWS

............................................................................................................................................................................................................... 

ALLGEMEIN       Mittwoch 24.11.2010
Bei Trennung auch an Versicherungen denken

 

Nach einer Eheschließung legen Frischvermählte ihre unterschiedlichen Versicherungspolicen oftmals der Einfachheit halber zusammen. Doch was passiert bei einer Trennung oder Scheidung?

Sowohl Krankenversicherungen als auch Lebens- und private Rentenversicherungen können auf die Einzelpersonen aufgeteilt werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Versicherer dafür normalerweise eine Bearbeitungsgebühr verlangen. Ist ein Ehepartner beim anderen in der Privathaftpflicht mitversichert, muss er spätestens nach der Scheidung eine eigene Police abschließen. Gleiches gilt für die gesetzliche Krankenversicherung: Innerhalb von drei Monaten muss sich ein nicht berufstätiger Ehepartner, der mitversichert war, selbst absichern.

...............................................................................................................................................................................................................  

Weitere News zum Thema Allgemein 

Zurück zu News

Werbung

ImmobilienScout24 - Immobilie suchen, Wohnung, Haus, Grundstück mieten