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ALLGEMEIN       Freitag 04.12.2009
Deutscher Rückversicherer versichert Lottogewinn, oder auch nicht!  

 

In Deutschland ist Glücksspiel im Netz nicht erlaubt. Darf dann ein deutscher Rückversicherer bei einem Gewinnspiel im Internet den Jackpot versichern?

Der Rückversicherer hatte einen britischen Lottoanbieter gegen den Fall abgesichert, dass einer seiner Kunden genau die Zahlen tippt, die den deutschen Jackpot geknackt hätten. Das Online-Lottospiel funktioniert so: Die Spieler können, wie in Deutschland auf 6 aus 49 wetten, gewonnen hat derjenige, der die Zahlen des deutschen Lottos getippt hat. Allerdings hat der britische Lottoanbieter weitaus weniger Kunden als das deutsche Lottospiel. Deshalb bekam der britische Lottoanbieter es mit der Angst zu tun, als im Sommer 2009 der Jackpot in Deutschland in drastische Höhe stieg. Der Lottoanbieter stellte fest, dass er selber, wenn es zum Glücksfalle komme, Summen bis € 10. Mio. bezahlen können, alles was darüber ginge, müsse versichert werden.

Gesagt getan, sie schrieben aus und der deutsche Rückversicherer gewann die Ausschreibung. Das Risiko wurde versichert und rückversichert.

Der Schadenfall, allerdings nur für den britischen Lottoanbieter trat jedoch ein. Ein 33jähriger gewann im September 2009 € 31,7 Mio.. Alles über € 10 Mio. sollte der deutsche Rückversicherer tragen, also € 21,7 Mio., aber dieser bezahlte nicht. Ein Sprecher des deutschen Rückversicherers sagte, dass der Schaden rechtlich geprüft würde und in der Versicherungsbranche wird etwas von "juristischen Problemen" geflüstert.

Das juristische Problem lässt sich wohl wie folgt beschreiben; die Veranstaltung des englischen Lottoanbieters könnte eine Umgehung des deutschen Internetlottoverbots sein, was für den deutschen Rückversicherer bedeuten könne, dass er die Legalität des Risikos anzweifeln kann.

 

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