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ALLGEMEIN       Freitag 18.11.2011
Erster eigenständiger Versicherungsschutz gegen Mietnomaden

 

Schäden durch Mietrückstände nehmen zu: Nach aktuellen Schätzungen belaufen sie sich in Deutschland auf 2,2 Milliarden Euro. Durchschnittlich ist ein Vermieter mit Kosten in Höhe von 25.000 Euro konfrontiert. Um solchen Ausfällen vorzubeugen gibt es nun einen Versicherungsschutz, der ergänzend zu den üblichen Vorsichtsmaßnahmen wie Bonitätsprüfungen der potenziellen Neumieter etc. einen Vermieter absichern kann. Denn hinter der Fassade des sympathischen Bewohners kann unerwartet auch ein ganz anderer Mensch lauern.
Zu Versichern sind mit dem neuen Produkt Vermögensschäden, die dem Vermieter durch Mietausfall, Beschädigung oder Zerstörung seines Eigentums zugefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz ausschließlich für Wohnungen und nicht für gewerbliche genutzte Räume gilt. Ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Wohnräume, die der Ehepartner oder direkter Verwandter des Vermieters bewohnt.

Der Vermieter kann die Versicherung in Anspruch nehmen

  • wenn der Mieter mit Angabe einer Frist zur Zahlung der offenen Mieten etc. aufgefordert wurde, aber die Frist verstreichen ließ
  • wenn der Mieter unbekannt verzogen ist und die neue Adresse nicht in Erfahrung gebracht werden konnte
  • wenn der Mieter sich schriftlich und endgültig weigert, die angemahnten Außenstände zu begleichen
  • für Mietausfall inklusive Nebenkosten ab Eingang der Meldung beim Versicherer und bis zu einem halben Jahr rückwirkend
  • für künftige Mietausfälle, wenn der Mieter trotz Ende des Mietvertrags nicht auszieht
  • für Mieten während einer Renovierungsphase (allerdings nur für ein Quartal)
  • für Kosten einer Sanierung bzw. Renovierung
  • Kosten für die Entrümpelung der Wohnung
  • für den Ersatz des Zeitwerts von beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Gegenständen

Um die Versicherungsleistung zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise darf der Mieter im Quartal vor Antragsstellung nicht schon einmal negativ aufgefallen sein.
Die Versicherung beinhaltet eine Selbstbeteiligung in Höhe von drei Nettomonatsmieten. Der Vermieter muss den Nachweis erbringen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist. Er ist zudem verpflichtet, direkt nach der Kündigung des Mietvertrags eine Räumungsklage gegen den Mieter zu erheben.

Informationen über die MietschutzPolice gibt es bei der R+V Versicherung AG.

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