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ALLGEMEIN Montag 08.03.2010
Neues Versicherungsprodukt: Versicherung gegen Missbrauch von Bankkarten
Um Ihr Konto abzuräumen, werden die Kriminellen immer einfallsreicher. Zunehmende Internetkriminalität sowie manipulierte Geldautomaten geschehen immer häufiger. Auch wurden die Haftungsregeln der Banken geändert, zu Ungunsten des Kunden. Aus diesem Grunde hat ein Direktversicherer Mitte Januar ein neues Produkt auf den Markt gebracht, den Konto-Schutzbrief.
Ohne den Konto-Schutzbrief müssen Sie bei Verlust der Karte mit einem Eigenanteil von bis zu € 150,00 rechnen, selbst wenn Sie Ihrer Sorgaltspflicht nachgekommen sind. Wenn Sie sich zudem auch noch grob fahrlässig verhalten haben, müssen Sie den gesamten Schaden selbst tragen. Grobe Fahrlässigkeit bedeutet zum Beispiel, dass der Dieb Ihre Geheimzahl kannte. Sie sind dann in der Beweispflicht und müssen nachweisen, dass Sie sich angemessen geschützt haben.
Der Konto-Schutzbrief schützt Sie bei Vermögensschäden bis zu € 50.000 im Jahr und gilt weltweit bei:
- Missbrauch von Kartennummer beim Bezahlen, auch im Internet
- Missbrauch von Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten
- Missbrauch beim Online-Banking
- Missbrauch beim Telefon-, Fax- und E-Mail Banking
- Missbrauch beim Lastschriftverfahren, bei Überweisungsaufträgen und bei Einlösung von Schecks
- Missbrauch bei Barabhebungen
Die Versicherung leistet auch bei grob fahrlässiger Mitwirkung der versicherten Person.
