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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Dienstag 22.02.2011
Zählt ein Unfall während der Pause als Arbeitsunfall?
Laut einem Urteil des Landessozialgerichts lautet die Antwort auf diese Frage ‚ja’.
Im verhandelten Fall klagte ein Außendienstmitarbeiter, der mit einem weiteren Kollegen mit der Überwachung von Parkplätzen betreut war. In der Pause zwischen zwei Aufträgen wollten die beiden das Motorrad des Klägers aus der Werkstatt abholen und es zu dessen Wohnung bringen, die in der Nähe des nächsten Einsatzortes lag. Auf der Fahrt dahin stürzte der Kläger jedoch und erlitt mehrere Knochenbrüche.
Für die Kosten dieses Unfalls wollte die Versicherung jedoch nicht aufkommen, da sie die Ansicht vertrat, das Abholen des Motorrads sei eine rein private Angelegenheit gewesen und somit sei der Sturz kein ‚Arbeitsunfall’ gewesen. Die daraufhin eingereichte Klage des Motorradfahrers wurde vom Sozialgericht abgewiesen. Die Begründung: Es hätte sich bei der Tätigkeit um eine vorrangig eigenwirtschaftliche Aktivität gehandelt.
Der Kläger zog vor das Landessozialgericht und bekam recht. Die Richter bekräftigten, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelte. Sie urteilten, dass die Unfallfahrt nicht in einen privaten, nicht versicherten und einen beruflichen und somit versicherten Bereich unterteilt werden könne. Die Fahrt wäre schließlich auch unternommen worden, wenn der Kläger nicht noch an seiner Wohnung gehalten hätte.
Noch steht jedoch nicht endgültig fest, ob der Kläger Recht behält, denn der Versicherer hat Revision eingelegt.
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