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KRANKEN- UND UNFALLVERSICHERUNGEN Dienstag 21.12.2010
Unfall im Arbeitszimmer - zahlt die Versicherung?
In einem Fall wie diesem, ist die gesetzliche Unfallversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet, entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Es ging im Prozess um folgenden Fall: Die Klägerin, die als selbständige Kauffrau arbeitet und einen Raum im Erdgeschoss ihres Wohnhauses als Büro nutzt, stürzte auf dem Treppenweg von der ersten Etage und zog sich einen komplizierten Gelenkbruch zu.
Da sie sich auf dem Weg von Zuhause (Privaträume in der ersten Etage des Hauses) zu ihrer Arbeitsstätte (=Büro) befand, sah sie es als berechtigt an, die Verletzung als Arbeitsunfall zu deklarieren. Die Richter werteten die Situation aber anders. Laut ihrem Urteilsspruch beginnt der Arbeitsweg grundsätzlich erst, wenn die Außentür des Wohngebäudes überschritten wird. Die Treppe im Haus gehört somit nicht in den versicherten Bereich.
Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass gerade im häuslichen Bereich eine große Unfallgefahr herrscht und jeder Versicherte eigenverantwortlich dafür zu sorgen hat, diese Gefahrquellen zu entfernen oder zumindest zu minimieren.
Übrigens, wäre die Klägerin in ihrem Arbeitszimmer gestürzt, hätte der Fall eine ganz andere Gewichtung gehabt. Da ihr der Unfall während der Arbeit passierte, hätte sie hier Anspruch auf Versicherungsschutz gehabt.
James empfiehlt Ihnen, in jedem Fall selber vorzusorgen und eine private Unfallversicherung abzuschließen. Auf diese Weise vermeiden Sie zum einen, im Ernstfall ohne (finanzielle) Absicherung dazustehen, zum anderen gleicht die private Vorsorge die Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung aus, die immer geringere Leistung bietet.
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