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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN   Mittwoch 02.02.2011
Terrorversicherung fällt unter Nebenkosten

 

 

Vermieter von Gewerbeflächen dürfen Kosten für eine abgeschlossene Terrorversicherung auf ihre Mieter umlegen, entschied der Bundesgerichtshof.

Im verhandelten Fall ging es um zwei Büroobjekte, die die Stadt Wiesbaden vom Kläger im Jahr 2000 angemietet hatte. Der Vermieter hatte für die Gebäude eine Versicherung abgeschlossen, die auch Schäden durch Terrorismus einschloss.

Nach dem Anschlag auf das World Trade Center 2001 änderte die Versicherung des Vermieters ihre Vertragsbedingungen, so dass er – um weiter gegen Terrorismus abgesichert zu sein – hier eine separate Police ab. Einen Teil der hierdurch entstandenen Kosten wollte er von der Stadt Wiesbaden als Nebenkosten zurück erstattet bekommen.

Dass er damit im Recht ist, sahen auch die Richter als erwiesen an. Laut Urteilsspruch gilt ist die Terrorversicherung als Sachversicherung der 2. Berechnungsverordnung anzusehen. Hier sind alle die Versicherungen zusammengefasst, die den Schutz eines Gebäudes und seiner Bewohner sicherstellen sollen.

Da sich die Bürokomplexe in der Nähe eines Fußballstadions sowie des Statistischen Bundesamtes befinden, existiere eine Grundgefährdung, die den Abschluss einer Terrorversicherung legitimiere. Zudem waren die Richter der Ansicht, dass alleine durch die außergewöhnliche architektonische Gestaltung und den hohen materiellen Wert der Gebäude, die Gefahr für einen Anschlag gegeben sei.

 

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