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INDUSTRIEVERSICHERUNGEN   Dienstag 07.12.2010
Terrorismus - hier haftet die Geschäftsleitung

 

Ein klassischer Fall: Wenn Sie als Geschäftsführer oder Vorstand ein Terrorismusrisiko nicht versichern, setzen Sie sich der Gefahr aus, ins offene Messer zu laufen.
Unter dem Gesichtspunkt Bilanz- und Budgetschutz aber auch unter dem Corporate Governance Codex gilt es zu beachten, dass versicherbare Risiken auch versichert werden sollten. In einem Schadensfall sind Probleme mit dem Aufsichtsrat, den Aktionären oder der Gesellschafterversammlung vorprogrammiert.
Sie riskieren leichtfertig Privatvermögen, weil Sie für nicht versicherte Terrorismusschäden beruflich haften.
Mehr Informationen zum Versicherungsschutz gegen Terrorismus finden Sie hier.

 

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