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ALLGEMEIN Freitag 11.12.2009
Vom Singleleben ins Eheleben bedeutet auch Änderungen bei den Versicherungsverträgen
Sobald man ins Eheleben einsteigt, ändert sich so manches, auch in bezug auf Ihre Versicherungen, denn ein paar Ihrer Verträge können Sie sich sparen, andere wiederum nicht. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen.
Für beide Ehepartner ist eine Krankenversicherung sehr wichtig (seit Anfang 2009 gehört sie zu den Versicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind). Auch nach der Hochzeit muss sich jeder Partner weiter selber versichern. Eine Krankenzusatzversicherung und eine Auslandsreisekrankenversicherung sind außerdem sehr sinnvoll. Wenn ein Elternteil Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, sind Kinder kostenlos mitversichert. Sind die Eltern privat versichert, müssen die Kinder zusätzlich versichert werden, dies geht entweder durch die private Krankenversicherung oder durch die gesetzliche Krankenversicherung.
Eine private Haftpflichtversicherung sollte außerdem nicht fehlen. Nach der Hochzeit reicht aber für beide Ehepartner und Kinder eine Haftpflichtversicherung aus. Der Vertrag, der als letztes abgeschlossen wurde, kann gekündigt werden.
Gerade für eine (neu gegründete) Familie ist die finanzielle Absicherung wichtig. Wenn ein Ehepartner verunglückt oder schwer erkrankt, kann dies erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich und Ihre Familie davor schützen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deshalb ebenfalls empfehlenswert.
Man möchte es zwar nicht, aber man sollte daran denken, dass ein Ehepartner auch sterben kann, deshalb ist es sehr sinnvoll eine Risikolebensversicherung abzuschließen, damit im Ernstfall die Familie abgesichert ist. Hier sollten beide Ehepartner versichert sein. Man kann zwar auch gemeinsam vorsorgen, allerdings zahlt die Versicherung dann nur beim Tod des zuerst Sterbenden.
Bei der Hausratversicherung reicht eine Police aus, wenn beide Partner zusammen leben. Hier gilt auch, dass der Vertrag, der zuletzt abgeschlossen wurde, gekündigt werden kann. Denken Sie aber daran die Versicherungssumme entsprechend zu erhöhen, da Ihr Partner ja auch weiteren Hausrat mit einbringt.
Bitte denken Sie bei jeder Änderung wie z.B. Hauskauf etc. daran, Ihre Versicherungen an die geänderte Lebenssituation anzupassen. Eine jährliche Versicherungskontrolle hilft außerdem, um Unterversicherung zu vermeiden.
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