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ALLGEMEIN       Mittwoch 14.07.2010
Wollen Sie mehr über Ihren Schufa-Eintrag wissen?

 

Bis zum 01.04.2010 waren Eigenauskünfte bei der Schufa kostenpflichtig, pro Auskunft kostete dies € 7,80. Seit dem 01.04.2010 können Verbraucher nun einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bekommen.  Der antrag kann online, persönlich oder per Post erfolgen. Die Auskunft gilt für das laufende Jahr.

Auf der Webseite der Schufa kann man die gespeicherten daten jederzeit einsehen, allerdings kostet dies eine einmalige Gebühr von € 18,50. Der Zugang ist dann allerdings unbefristet. Wer es genau wissen möchte, bestellt einen E-Mail oder SMS-Benachrichtigung.

Die Bonitätsauskunft für Vermieter oder Arbeitgeber wurde von Seiten der Schufa neu gestaltet. Das Dokument besteht nun aus zwei teilen; der erste Teil kann an dritte weitergegeben werden, der zweite Teil enthält nur die relevanten Daten, die ein Vermieter oder Arbeitgeber wissen muss. Dies soll den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Dieser Service kostet allerdings ebenfalls € 18,50. Man kann sich aber durch diese Bestellung kostenlos und unbefristet zum Online-Portal der Schufa anmelden.

Welche Daten werden bei der Schufa gespeichert?

  • Bank
  • Stromanbieter
  • Leasing-Unternehmen
  • Versandhändler
  • Mobilfunkunternehmen
  • Ratenkredite (laufend oder abbezhalt)
  • Kreditkarten
  • Girokonten
  • Angaben zur jeweiligen Person
  • etc.

Aus den oben genannten und gesammelten Daten wird ein durchschnittlicher Wert von der Schufa errechnet, der aussagt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass z-B- ein Kredit zurückgezahlt wird oder auch nicht. Vollstreckungsbescheide, Mahnverfahren etc. wirken sich negativ auf diesen errechneten Wert aus. Das jeweilige Einkommen oder sonstige Vermögensverhältnisse fliesen im Gegensatz zu Arbeitslosenquote oder Lebenshaltungskosten am jeweiligen Wohnort nicht mit in die Berechnung.

Fehlerfrei sind die Schufa Daten nicht unbedingt; Angaben über Ratenkredite werden zum Beispiel nicht unbedingt nach drei Jahren, wie gesetzlich vorgeschrieben, gelöscht. Die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers wird in diesem Fall wahrscheinlich schlechter bewertet, als sie ist.

Insofern raten wir Ihnen sich kostenlos eine Eigenauskunft zu bestellen und wenn nötig schnellstmöglichst falsche Angaben der Schufa zu melden. Dies geht am besten schriftlich. Eine Berichtigung erfolgt jedoch nur, wenn das Unternehmen, zu welchem falsche Angaben in Ihrer Auskunft stehen, eine Meldung an die Schufa macht. Insofern raten wir Ihnen nicht nur das nächstgelegene Servicecentrum der Schufa, sondern auch das betroffene Unternehmen anzuschreiben.

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